"Notwendig"

Signa: Handelsgericht richtet Gläubigerausschuss ein

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Das Handelsgericht Wien hat für das laufende Sanierungsverfahren der Signa Holding einen Gläubigerausschuss eingerichtet.  

Das teilte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) am Montag mit. Zuvor hatten die Gläubigerverbände bereits für einen solchen Ausschuss plädiert, da im Rahmen dessen viele Unklarheiten - zu Passiva, Sanierungsplan und nächsten Schritten - leichter geklärt werden könnten.

Der AKV sei als eines von insgesamt drei Mitgliedern in den Ausschuss bestellt worden. "Bei einem Gläubigerausschuss handelt es sich um ein zentrales Element der Gläubigermitwirkung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens", schreibt der Verband.

Die Einrichtung des Ausschusses sei aus Sicht des AKV "notwendig und zweckmäßig". Die intransparenten Strukturen der Signa-Gruppe müssten im Hinblick auf die beabsichtigte Sanierung innerhalb von nur 90 Tagen so rasch wie möglich aufgearbeitet werden. Nur so könne man sich einen Überblick verschaffen und über die Angemessenheit und Erfüllbarkeit des von Signa angebotenen Sanierungsplans entscheiden.

Sanierungsquote von 30 Prozent 

Bei Anmeldung der Insolvenz hat die Signa Holding Passiva in Höhe von rund 5 Mrd. Euro ausgewiesen. Das Unternehmen bietet eine Sanierungsquote von 30 Prozent zahlbar innerhalb von zwei Jahren an, das wären in etwa 1,5 Mrd. Euro. Bisher seien Forderungen in Höhe von 1,13 Mrd. Euro angemeldet worden.

Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren wird der Signa nicht entzogen, "da diese für die Gläubiger derzeit keinen Nachteil darstellt", schreibt der AKV in einer Vorabinformation zur morgigen Gläubigerversammlung. Die Zusammenarbeit mit der Schuldnerin laufe problemlos und es würden alle nötigen Informationen zur Verfügung gestellt.

Nach der Schließung nicht erforderlicher Teilbetriebe der Signa Holding (das betraf Jagd-, Flug-, Sicherheits- und Eventmanagementpersonal) seien von ursprünglich 42 Dienstnehmern nun nur noch 8 Mitarbeiter in der Signa Holding tätig. Diese würden für die weitere Abwicklung des Sanierungsverfahrens benötigt.
 

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