Almflächen

2.981 Bauern sollen 668.365 Euro zahlen

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Der Betrag setzt sich aus Rückforderungen und Sanktionen zusammen.

Die Probleme rund um falsche Flächenangaben bei Almflächen in Österreich, die Zores mit der EU bringt, dauert weiter an. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) spricht in einer aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortung alleine für das Bundesland Tirol nun von 2.981 Landwirten, die von Rückforderungen betroffen sind. Sanktionen und Rückforderungen machen zusammen 668.365,56 Euro aus.

Von der Gesamtsumme in Tirol machen freiwillige Richtigstellungen laut Rupprechter 231.653,78 Euro aus, Rückforderungen wegen Flächenabweichungen 82.528,30 und Sanktionen (Strafen, Anm.) 354.183,48 Euro. "Zum Zeitpunkt der AMA-Entscheidung sind allfällige Belege, dass den Landwirt keine Schuld trifft, noch nicht vorgelegen", so Rupprechter in der Beantwortung der Anfragen von FPÖ-Abgeordnetem Gerald Hauser und Kollegen.

Nun werde laut dem Minister von der AMA (Agrarmarkt Austria; stellt die Referenzflächen fest) in "Einzelfallbeurteilungen" im gesamten Bundesgebiet untersucht, ob bei manchen Landwirten von Sanktionen abgesehen werden könne. Alleine in Tirol (Hauser stammt aus Osttirol) haben laut Rupprechter rund 900 Bauern bisher Rechtsmittel gegen die AMA-Bescheide erhoben.

Für das Absehen von Sanktionen gebe es im EU-Recht klare Vorgaben, so Rupprechter. "Eine darüber hinaus gehende Sanktionsfreistellung hätte schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für Österreich und könnte sogar zur Aberkennung der Zahlstelle und damit Gefährdung der Zahlungen an die Landwirte führen." Es sei klarzustellen, "dass niemals eine generelle Befreiung von Strafzahlungen versprochen wurde, sondern dass alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen sind, um Almbauern zu helfen. Ein mögliches Absehen von Sanktionen kann nur im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung erfolgen."

Jedenfalls, so Rupprechter, werde "für die nächste Periode ab 2015 an einer Weiterentwicklung des derzeit angewandten Almleitfadens gearbeitet". Die Möglichkeiten zu einer EDV-gestützten Flächenermittlung würden geprüft.

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