Die gestrigen Razzien an mehreren Standorten der Bank Austria dürfte eine Strafanzeige einer Wiener Anwaltskanzlei, die rund 130 Anleger vertritt, ins Rollen gebracht haben. Die Anleger dürften sich durch großvolumige und riskante Devisenoptionsgeschäfte mit der Bank Austria geschädigt fühlen. Laut APA geht es in dem seit Jahren laufenden Rechtsstreit und mit Eskalation der Finanzmarktkrise mittlerweile um ein paar hundert Mio. Euro.
In der Strafanzeige ist von Täuschungen respektive unterlassenen Verlusthinweisen sowie Verschleierungen die Rede und dem Tatbestand des Betrugs. Vorwürfe, die die Bank Austria heute scharf von sich wies. Dem Vernehmen nach umfasst der Kreis der Anleger, die durch Spekulationsgeschäfte enorme Summen verloren haben sollen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Unternehmer, aber auch zahlreiche Privatanleger. Der Schwerpunkt der Geschädigten liege im Raum Wien, Niederösterreich und Burgenland. Es gibt offenbar aber auch einige Fälle in Tirol.
Spekulation statt solides Management
Einer der Hauptvorwürfe der Geschädigten: Anstelle "gemanagter" Veranlagungen seien im Endeffekt reine Spekulationsgeschäfte getätigt worden, bei denen noch dazu ein grobes Missverhältnis zwischen einer möglichen Gewinnchance und potenziellen Verlusten bestehe, hieß es von Seite der Anlegeranwälte. Die Bank habe ohne eigenes Risiko mit diesen Geschäften enorme Gewinne erwirtschaftet, die letztlich auf Kosten der Anleger gegangen seien, so die Vorwürfe.
Auf das unbegrenzte Risiko von Verlusten seien die Anleger nicht hingewiesen worden. Zudem gebe es eine Berichtslage, die nicht die tatsächliche Lage der Geschäfte widerspiegle, was nur bei entsprechendem Fachwissen erkennbar sei, wie es von Seiten der Anlegervertreter heißt. Aufgetretene Verluste wären, so ein Vorwurf, von der Bank verschleiert worden, Anleger zu neuen Deals gedrängt worden, die man intern aber genutzt hätte, um Verluste zu kaschieren. Offenbar in der vermeintlichen Hoffnung, man könne die Verluste langfristig ausgleichen, wie die Rechtsvertreter der Geschädigten mutmaßen. Es gilt die Unschuldsvermutung.