Rechtsexperte Öhlinger soll Post-Bescheid prüfen

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Der Verfassungsexperte Theo Öhlinger ist von Infrastrukturministerin Doris Bures (S) mit der Prüfung des umstrittenen Bescheides zu den Postamtsschließungen beauftragt worden. "Der Bescheid ist sorgfältig begründet worden und nicht evident rechtswidrig", erklärte Öhlinger am 3. Juli im Gespräch mit der APA.

Öhlinger gestand ein, dass das Postgesetz für die Post erhebliche Einschränkungen vorsehe, denn sie könne etwa nicht frei über ihre Lokalitäten verfügen, da sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen müsse. Das Postgesetz sehe sehr strenge Nachweise vor, die bei einer Schließung von Postämtern vom Infrastrukturministerium gefordert werden, so Öhlinger. So muss nicht nur die betreffende Gemeinde verständigt werden, sondern die Post muss auch Gespräche mit der Gemeinde über die Erhaltung des betreffenden Postamtes nachweisen. Wie der Nachweis erbracht werden kann, ist nicht eindeutig geregelt. "Ein Tonbandmitschnitt wird wohl ein zu strenger Nachweis sein", so Öhlinger.

Zur geplanten Amtshaftungsklage seitens der Post erklärte Öhlinger, dass zunächst zu klären sei, ob der Bescheid rechtswidrig ist. Danach gehe es bei der Amtshaftungsklage unter anderem darum, ob der Bescheid schuldhaft rechtswidrig erlassen wurde, also dies der Ministerin vorsätzlich oder fahrlässig vorzuwerfen sei. Das sei sehr selten der Fall und "nach meiner bisherigen Prüfung gibt es keinen Ansatz dafür", sagte Öhlinger.

Schließung von 193 Postämtern

Ende Juni hat Bures in letzter Minute per Bescheid die Schließung von 193 Postämtern verfügt. Wie berichtet sieht Verfassungsexperte Heinz Mayer darin allerdings einen Eingriff in die Erwerbsfreiheit der Post. Er gibt der Post gute Chancen, den Bescheid vor den öffentlichrechtlichen Höchstgerichten zu bekämpfen. Außerdem könnte das Unternehmen seiner Meinung nach auch mit guten Aussichten eine Amtshaftungsklage auf dem Zivilrechtsweg einbringen.

Anders sieht dies Christian Holoubek, Professor für öffentliches Recht und Vizerektor an der WU, der ebenfalls ein Gutachten für das Infrastrukturministerium verfassen wird. Natürlich sei das ein Eingriff in die Erwerbsfreiheit - dies sei aber nicht zwingend verfassungswidrig, so Holoubek. Die Post sei als Gegenleistung für bestimmte Privilegien zum sogenannten Universaldienst - die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen - verpflichtet. Die Ministerin habe als Aufsichtsbehörde gehandelt, um die Post zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen. Auch andere börsenotierte AGs wie der Verbund oder die Banken unterlägen im übrigen einer staatlichen Regulierung.

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