AvW-Chef Wolfgang Auer von Welsbach in U-Haft

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Der Vorstandschef der angeschlagenen Beteiligungsgesellschaft AvW, Wolfgang Auer von Welsbach, ist Freitagnachmittag in Untersuchungshaft genommen worden. Es bestehe Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr, so die Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Bisher war gegen Wolfgang Auer von Welsbach wegen strafrechtlicher Delikte - unter anderem wegen schwerem gewerbsmäßigen Betruges - ermittelt worden. "Nun läuft auch ein Ermittlungsverfahren wegen eines Finanzdeliktes", erklärte Staatsanwalt Helmut Jamnig. Die Festnahme des Vorstandschefs wurde am Freitag von Beamten des Landeskriminalamtes vorgenommen. "Wir nehmen die Aktion mit großer Verwunderung zur Kenntnis", sagte AvW-Anwalt Franz Großmann in einer ersten Reaktion.

AvW ist seit Jahren mit einer Reihe von Klagen konfrontiert, die Anschuldigungen reichen von falschen Beratungen bis zum Versagen des inneren Kontrollsystems bei AvW. Das Unternehmen hat bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen. Der Finanzdienstleister hatte den Rückkauf von sogenannten Genussscheinen ausgesetzt, nachdem die Gesellschaft Ende 2008 ins Trudeln geraten war.

Laut Staatsanwalt wurde im Rahmen der Festnahme ein Mediziner beigezogen, der die Haftfähigkeit von Auer von Welsbach feststellte. Er sei verwundert, dass eineinhalb Jahre nach Aufnahme der Ermittlungen gegen AvW wegen Fluchtgefahr die U-Haft verhängt worden sei, sagte Großmann. "Es hätte das wesentlich gelindere Mittel der Abnahme des Reisepasses auch gereicht", meinte der Jurist.

Das Argument der Verdunkelungsgefahr sei auch nur schwer nachvollziehbar. "Wir sind immer kooperativ gewesen", sagte Großmann. Am kommenden Montag will der Rechtsanwalt versuchen, seinen Mandanten gegen Kaution aus der Haft zu bekommen.

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