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Konten für Kriminelle: Vorwürfe gegen Credit Suisse verdichten sich

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Die Credit Suisse soll jahrelang Drogendealer, Menschenhändler, mutmaßliche Kriegsverbrecher als Kunden gehabt haben. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) untersucht die Vorwürfe. 

Die zweitgrößte Schweizer Bank soll nach einem Medienbericht über Jahre Autokraten, Drogendealer sowie mutmaßliche Kriegsverbrecher und Menschenhändler als Kunden akzeptiert haben. Das belegen nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" Daten aus dem Geldinstitut, die am Sonntagabend veröffentlicht wurden.

Wie üblich äußere sich die Behörde aber nicht zu Medienberichten. Die Einhaltung der Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche bilde seit Jahren einen Schwerpunkt der Aufsicht, hieß es.

Bank weist Vorwürfe zurück

90 Prozent der angeführten Konten seien bereits geschlossen worden. "Wir werden die Angelegenheit weiter analysieren und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten", so die Bank weiter. Laut den Medienberichten hätten Kriminelle Konten eröffnen beziehungsweise Konten auch dann behalten können, "wenn die Bank längst hätte wissen können, dass sie es mit Straftätern zu tun hat".

In einem Risikomonitor von Ende 2019 schreibt die Finma, dass die Geldwäscherei weiterhin zu den Hauptrisiken für die Beaufsichtigten und für den Finanzplatz Schweiz zähle. Sinkende Margen könnten Finanzinstitute dazu verleiten, riskante Geschäftsbeziehungen einzugehen. Es war nach Erkenntnissen der Finma zu Rechtsverletzungen gekommen. "Etwa das mangelnde Hinterfragen der wirtschaftlichen Plausibilität von Transaktionen.

Die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen bilde seit Jahren einen Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit der Schweizer Aufseher. Die Finma verweist in diesem Zusammenhang auch auf Maßnahmen und Verfahren der Behörde im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche in den vergangenen Jahren.

Immer wieder Mängel festgestellt

So hat die Finma beispielsweise im Herbst 2018 zwei sogenannte Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse abgeschlossen. Im ersten Verfahren hatte sie Mängel bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäschebekämpfung festgestellt, wobei es um Korruptionsfälle rund um den internationalen Fußballverband FIFA, den brasilianischen Ölkonzern Petrobras sowie den venezolanischen Ölkonzern PDVSA ging.

Das zweite Verfahren betraf laut den damaligen Finma-Informationen eine für die Bank bedeutende Geschäftsbeziehung mit einer sogenannten "politisch exponierten Person" (PEP). Hier hatte die Finma ebenfalls Mängel im Geldwäschereidispositiv festgestellt, jedoch insbesondere auch im Kontrollsystem und im Risikomanagement. Die Finma hatte deshalb Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Geldwäschereidispositivs und zur beschleunigten Umsetzung der von der Bank selbst ergriffenen Maßnahmen getroffen und einen unabhängigen Beauftragten zur Überwachung eingesetzt.

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