Bienensterben

BASF klagt gegen Pestizid-Verbot

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Konzern klagt gegen Beschränkungen bei Verwendung von Fipronil.

Im Streit um das Bienensterben wehrt sich BASF gegen Einschränkungen durch die EU-Kommission beim Einsatz von Pestiziden. Der Ludwigshafener Chemiekonzern klagt gegen die Beschränkungen bei der Behandlung von Saatgut mit dem Mittel Fipronil, wie BASF am Dienstag mitteilte.

Der Rückgang der Bienenpopulation werde durch zahlreiche und komplexe Faktoren verursacht und die Beschränkungen beim Einsatz von Fipronil würden nicht zum Schutz der Bienen beitragen, führte BASF zur Begründung an. Die Entscheidung der EU-Kommission, die Fipronil-Nutzung einzuschränken, sei das Ergebnis einer unangemessenen Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die Behörde hat nach Ansicht von BASF bei ihrer Entscheidung nicht alle verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt.

Die EU-Kommission hatte den Einsatz des BASF-Mittels im Sommer deutlich beschränkt und auf Gefahren für die Honigbienen verwiesen. Bereits Ende April hatte die Kommission beschlossen, den Einsatz von Insektiziden der Neonicotinoid-Gruppe stark zu begrenzen. Betroffen sind davon auch das Pestizid Thiamethoxam von Syngenta sowie die Mittel Clothianidin und Imidacloprid von Bayer. Syngenta und Bayer hatten im August gegen die Entscheidung Klage eingereicht.


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