Deutsches Gericht entscheidet über Verkaufsstopp für Samsung-Tablet
Bei dem Düsseldorfer Verfahren geht es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht.
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