Neue EU-Leitlinien für Breitband-Förderung

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EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes rechnet mit Investitionen in der Höhe von 300 Mrd. Euro in den nächsten 10 Jahren für "rasche und superschnelle europäische Breitbandnetze". Die Kommission stellte aus diesem Grund neue Leitlinien für staatliche Beihilfen in diesem Bereich vor. Mit diesem transparenten Instrument soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Förderung von Investitionen "ohne übermäßige Wettbewerbsverfälschungen" ermöglicht werde.

In den Leitlinien wird u. a. erläutert, wie öffentliche Mittel für den Ausbau der Breitbandgrundversorgung wie auch für Zugangsnetze der nächsten Generation in Gebieten bereitgestellt werden können, in denen private Betreiber keine Investitionen tätigen.

Dabei wird unterschieden zwischen wettbewerbsbestimmten Gebieten ("schwarze Flecken"), in denen keine staatlichen Beihilfen erforderlich sind, und Gebieten, in denen der Ausbau von Breitbandnetzen unrentabel ist bzw. die in dieser Hinsicht unterversorgt sind ("weiße" und "graue Flecken") und in denen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen staatliche Beihilfen gerechtfertigt sein können.

Diese Unterscheidung wird dann auf die Situation der NGA-Netze (Next Generation Access) übertragen. Hier müssen die Mitgliedstaaten nicht nur die vorhandene NGA-Infrastruktur berücksichtigen, sondern auch konkrete Investitionspläne von Telekommunikationsunternehmen zum Aufbau solcher Netze in naher Zukunft.

In den Leitlinien wird eine Reihe wichtiger Absicherungsmaßnahmen (u. a. Erstellung einer detaillierten Breitbandkarte, offene Ausschreibungsverfahren, Verpflichtung zur Zugangsgewährung, Technologieneutralität Rückforderungsmechanismen) festgelegt, um den Wettbewerb zu fördern und zu vermeiden, dass Privatinvestitionen verdrängt werden.

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