Sein Einstieg als Großinvestor bei Twitter beschert Tesla-Chef Musk rechtlichen Ärger. Ein Aktionär startete wegen Verdacht des Wertpapierbetrugs eine potenzielle Sammelklage gegen den Multimilliardär.
Die Klage wurde bei einem Gericht in New York eingereicht. Musk wird darin beschuldigt, sein Twitter-Investment nicht innerhalb der gesetzlichen Meldefrist öffentlich gemacht zu haben. Dadurch sei eine Börsenreaktion hinausgezögert und der Aktienkurs künstlich niedrig gehalten worden, während er seinen Anteil weiter ausbaute.
Damit habe Musk gegen die Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes gehandelt. Denn es gelte eigentlich strenge Vorschriften, wenn US-Firmenbeteiligungen die Schwelle von fünf Prozent überschreiten.
Investment zu spät bekanntgegeben?
Musk hatte am 4. April in einer Pflichtmitteilung an die Börsenaufsicht SEC bekanntgemacht, einen Anteil von gut neun Prozent an Twitter zu halten. Diese Nachricht ließ den Aktienkurs kräftig steigen. Der Klage zufolge lag Musks Beteiligung bereits Mitte März bei über fünf Prozent – ohne dass dieser es fristgemäß innerhalb von zehn Tagen mitgeteilt habe. Dadurch habe Musk bis zur Mitteilung am 4. April weiter günstig Twitter-Aktien zukaufen können. Anleger, die in diesem Zeitraum verkauften, seien benachteiligt worden.
Schadenersatz
In der Klage wird ein nicht näher bezifferter Schadensersatz gefordert.