Elsner-Geschenk an Gerharter: Strafen bestätigt

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Das Wiener Oberlandesgericht hat am Dienstag die Strafen bestätigt, die die erste Instanz im Mai 2008 in der sogenannten Plastiksackerl-Affäre über den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner sowie den früheren Konsum-Chef Hermann Gerharter verhängt hatte. Es bleibt demnach bei zweieinhalb Jahren unbedingter Haft für Elsner und zwei Jahren für Gerharter, davon sechs Monate unbedingt.

Für Gerharter heißt dass, dass er in absehbarer Zeit eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten wird. Ob er dann tatsächlich für ein halbes Jahr ins Gefängnis muss, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Laut seinem Anwalt Manfred Ainedter ist der Ex-Konsum-Chef schwer krank und daher womöglich vollzugsuntauglich. Es ist daher davon auszugehen, dass Ainedter bei der Justiz einen Antrag auf Haftverschonung einbringen wird.

Elsner war zur Berufungsverhandlung nicht persönlich erschienen. In einem mit 26. November datierten Entschuldigungsschreiben ließ er dem Berufungssenat ausrichten, er verzichte auf seine Teilnahme, weil er sich aus gesundheitlichen Gründen "der Belastung der Berufungsverhandlung" nicht aussetzen wolle. Elsner befindet sich seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 im Gefängnis, weshalb die zweieinhalb Jahre als zur Gänze verbüßt anzusehen sind.

Auslöser der Affäre waren jene rund 561.000 Euro, die Ex-BAWAG-Generaldirektor Elsner dem früheren Konsum-Chef Gerharter im März 2003 zur Bestreitung offener Prozesskosten in einem Plastiksackerl überlassen hat. Dass es sich dabei um Untreue zulasten der BAWAG gehandelt hat, hat der Oberste Gerichtshof bereits Anfang September 2009 festgestellt. Das OLG bestätigte nun die Strafhöhen, nachdem sowohl Elsner als auch Gerharter dagegen Strafberufung eingelegt hatten.

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