Laut VfGH

Bank Austria muss für Pensionisten 790 Mio. Euro nachzahlen

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Neues Gesetz machte Übertragung der Pensionsanwärter in ASVG erst möglich.

Die Bank Austria muss für die Übertragung von rund 3.000 Pensionsanwärtern in die allgemeine Sozialversicherung etwa 790 Mio. Euro zahlen und nicht wie von der Bank gefordert nur 240 Mio. Euro. Darauf läuft eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Donnerstag hinaus.

Die Bank hatte sich auf eine langjährige Praxis berufen, wonach für die Übertragung von Pensionsansprüchen in die allgemeine Pensionsversicherung nur 7 Prozent des letzten Gehalts fällig seien. Die Republik Österreich hat aber im März rückwirkend per Jahresende eine Gesetzesnovelle beschlossen, wonach dafür 22,8 Prozent des Letztgehaltes zu zahlen seien. Diese Novelle habe die Übertragung überhaupt erst möglich gemacht, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag bei der Urteilsverkündung. Durch die rückwirkende Einführung sei daher kein Vertrauensschutz gebrochen worden. Frühere Fälle seien nicht vergleichbar oder hätten als Einzelentscheidungen der Verwaltung keinen verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz begründen können.
 

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