Bankgebühren

Automatische Teuerung nicht zulässig

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Der VKI hat wegen der laufenden Inflationsanpassung der Bankdienste die Bank Austria beklagt und in erster Instanz gewonnen. Bleibt abzuwarten, ob das Geldinstitut beruft.

Die automatische Verteuerung von Bankgebühren nach der Inflations-Entwicklung hat die Verbraucherschützer wieder aktiv werden lassen. Im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Bank Austria auf Unterlassung geklagt - stellvertretend für viele Banken. Das Handelsgericht gab der Klage recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Berufung noch ungewiss

Die Konsumentenschützer gehen selber davon aus, dass die Bank Austria berufen wird. Die Bank hat jetzt Zeit, bis Anfang September - also bis nach den Gerichtsferien - Rechtsmittel einzulegen. Ein Bank-Austria-Sprecher sagte am Freitag, das Urteil werde jetzt einmal analysiert, "wir prüfen, ob wir in Berufung gehen".

Lieber gleich gesetzeskonform

Es geht um 17 Klauseln in den Allgemeinen Bankbedingungen, und um eine Handvoll äußerst strittiger Gebührenfragen. Der VKI-Experte Peter Kolba appellierte heute an die Banken, im Sinne der Rechtssicherheit lieber diese Klauseln gesetzeskonform zu gestalten anstatt noch jahrelang Prozesse zu führen.

Der VKI wirft den Banken vor, das neue Zahlungsdienste-Gesetz hart an der Grenze zu strapazieren. In 17 Fällen seien die gesetzlichen Grenzen "deutlich überschritten" worden, beklagte Kolba. Er erwartet, dass die gewonnene Verbandsklage die Grenze nun deutlich zu Gunsten der Bankkunden verschieben dürfte.

Strittige Klauseln und Gebühren

Die strittigen Klauseln betreffen vor allem die Art, wie Geschäftsbedingungen und Bank-Entgelte in Zukunft geändert werden können. Die Verbraucherschützer kritisieren zudem die Risikoverteilung für Missbräuche zwischen Kunde und Bank. Ein Angelpunkt in der Klage waren auch Regeln zum Aufwandsersatz, wo VKI und Banken streiten, was nun eine Mehrleistung und damit Zusatzaufwand ist oder was als Nebengebühr zu werten ist. Die Banker argumentieren, dass beispielsweise bei Verlust einer Bankomatkarte mit Sperre und Ersatz ein Kostenersatz zu verrechnen sei. Kritische Kundenvertreter sprechen hier aber von Nebengebühren.

Der große Streitpunkt sind aber wieder die klassischen Gebührenerhöhungen. Die VKI-Juristen schilderten am Freitag die relevanten Anlassfälle für die Klage. "Die Banken wollen vereinbarte Entgelte jährlich automatisch mit dem Verbraucherpreisindex anpassen, das heißt in der Regel erhöhen können. Das Zahlungsdienstegesetz sieht solche Preisänderungsklauseln aber nur bei vereinbarten Zinsen und Wechselkursen als zulässig an. In allen anderen Fällen - etwa den Entgelten für Girokonten - muss die Bank die Änderung dem Kunden mitteilen, der widersprechen kann," illustrierte Julia Jungwirth, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI, einen wesentlichen Punkt in den umstrittenen Klauseln. "Damit stehen die Entgeltänderungen stärker im Wettbewerb - eine Erhöhung kann zum Bankwechsel des Kunden führen."

Keine praktikable Forderung

Die Bank Austria wollte sich dazu selber nicht äußern. Ein Bankexperte eines Geldhauses in Wien hinterfragte heute die Praktikabilität von Konsumentenschützer-Forderungen, eine Gebührenerhöhung vorher rechtswirksam zu vereinbaren und den Kunden Zeit zur Zustimmung zu geben: "Millionen einzelner Kunden zu fragen, ob man die Gebühr erhöhen darf, ist nicht machbar. Wer sagt da schon ja? Und wie soll das gehen? Wer sich wehrt, zahlt weniger, wer nicht, zahlt mehr?" In den Banken wird darauf verwiesen, dass es immer ratsam sei, die Kontoausdrucke zu holen und auch zu lesen. Darauf seien alle Entgelt-Änderungen aufgelistet und vorangekündigt.

Ähnliche Causa bei der BAWAG

Auch die BAWAG hat sich in den vergangenen Monaten mit einer Klage konfrontiert gesehen, offenbar in einem ganz ähnlichen Fall. Erst vor rund zwei Wochen hat das Handelsgericht dazu entschieden, im Sinn der Bank. Die BAWAG hatte voriges Jahr auf ihren Kontoauszügen angekündigt, Girokonten gemäß der Verbraucherpreis-Entwicklung zu verteuern. Die Konsumentenschützer haben geklagt, der Richter hat diese Anhebung via Indexanpassung für zulässig erklärt.

Am 1. November 2009 ist in Österreich das neue Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten. Die Banken hatten bereits im Sommer 2009 ihre Allgemeinen Bedingungen an dieses Gesetz angepasst und die Zustimmung Ihrer Kunden - laut VKI durch Verschweigung - eingeholt. Die Konsumentenschützer hatten den Kunden empfohlen, den neuen Bedingungen zuzustimmen, gleichzeitig aber versprochen, gegen allenfalls gesetzwidrige Klauseln mit Verbandsklage vorgehen zu wollen, was mit der Klage gegen die Bank Austria nun passiert ist.

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