Mitverantwortung

Bayern auch selbst schuld am Hypo-Desaster

Teilen

Ein Gutachten gibt nun den Aufsichtsräten der BayernLB eine Mitschuld an dem Fehlkauf. Sie hätten sich eben informieren müssen, heißt es in der Expertise.

Ein deutsches Gutachten deutet an, dass die Verwaltungsräte (Aufsichtsräte) der Bayerischen Landesbank (BayernLB) eine Mitverantwortung für den Kauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria HGAA tragen. Sie hätten sich informieren müssen, fasst das "Handelsblatt" aus dem Gutachten zusammen. Der Experte fragt sich auch, ob die gesamte Expansion überhaupt vom öffentlichen Auftrag gedeckt war. Die Expertise wird als Munition für Bayerns Opposition gewertet, die den Kontrollorganen der Bayern-Bank Versagen vorwirft.

Zu wenig über Risiken gewusst

Die Verantwortlichen der BayernLB hätten sich vor dem umstrittenen Kauf der Hypo offenbar nicht genügend über die Risiken informiert, heißt es in dem rund 80 Seiten schweren Rechtsgutachten des Augsburger Professors Reiner Schmidt hervor. Es handelt sich dabei um eines von zwei Rechtsgutachten, die der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags in Auftrag gegeben hat. Und es soll klären, inwieweit Vorstand und Verwaltungsrat für das Debakel haftbar gemacht werden könnten.

Die BayernLB soll wie berichtet rund 400 Mio. Euro zu viel für das Kärntner Institut bezahlt haben. Dazu ermittelt die Münchener Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue gegen die ehemaligen Vorstände, darunter Ex-Bayern-LB-Chef Werner Schmidt, seinen Vize Rudolf Hanisch und Schmidts Nachfolger Michael Kemmer. Gegen die Aufsichtsräte, die den Kauf abgenickt hatten, wird nicht ermittelt.

Der derzeitige bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) prüft allerdings Schadensersatzansprüche gegen die Vorstände und Verwaltungsräte. Wertberichtigungen und Verluste beim Kauf des strauchelnden Instituts an den österreichischen Staat haben ihn rund 3,75 Mrd. Euro gekostet.

Aufsichtsrat darf sich nicht drücken

Zitate aus dem Gutachten: Der Verwaltungsrat darf sich "nicht auf eine lediglich passive Überwachung beschränken ... Er kann sich seiner Verantwortung nicht mit dem Argument entziehen, der Vorstand habe ihn nur unzureichend über wesentliche Entscheidungen oder Risiken informiert." Vielmehr müsse der Verwaltungsrat "die erforderlichen Berichte und Informationen gegebenenfalls vom Vorstand einfordern".

Außerdem müsse er bei bedeutsamen Entscheidungen, etwa größeren Investitionen, seine Aufsichtstätigkeit intensivieren. Dabei werde von allen Verwaltungsratsmitgliedern die gleiche Sorgfalt erwartet. "Es gibt also keinen Rabatt für Politiker und Personalvertreter", schreibt der Experte Schmidt weiter, den die CSU als Gutachter vorgeschlagen hatte.

Ein zweites Gutachten, die Expertise des von der Opposition vorgeschlagenen Marcus Lutter vom Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht in Bonn, steht noch aus. Es wird für die nächsten Tage erwartet. Einem Vorbericht zufolge soll Lutter zu denselben Schlüssen kommen wie sein Kollege, so das "Handelsblatt".

Mitglieder des Verwaltungsrates waren damals unter anderem der ehemalige Innenminister Günther Beckstein (CSU), Staatssekretär Georg Schmid (CSU), Ex-Wirtschaftsminister Erwin Huber (CSU) sowie der ehemalige bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU). Einige der Politiker bekleiden weiterhin hohe Ämter. So ist Huber Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des bayerischen Landtags. Schmid ist CSU-Fraktionschef.

Bisher hatten einzelne Verwaltungsräte gesagt, es habe damals beim Kauf keinen Anlass gegeben, dem "erfahrensten Vorstand, den man sich überhaupt vorstellen kann" zu misstrauen, als er im April 2007 zum Kauf der HGAA riet. Gemeint war der frühere Bayern-LB-Chef Werner Schmidt. Andere Verwaltungsräte gaben zu Protokoll, sie hätten "sorgfältig auf Grund der vorhandenen Informationen vom Vorstand entschieden."

Doch das, so das "Handelsblatt", reicht nach Ansicht des Gutachters wohl nicht aus. Auch diejenigen Verwaltungsräte, die bei der entscheidenden Sitzung über den Kauf der HGAA nicht da waren, müssten demnach wohl haften. So ließen sich nach dem Aufsichtsratsprotokoll vom 20. März 2007 die Minister Beckstein und Huber vertreten, Staatssekretär Georg Schmid fehlte ganz. "Das Entsenden seines Stellvertreters befreit das jeweilige Verwaltungsratsmitglied nicht von seiner fortbestehenden Überwachungsverantwortung. Es kann sich seiner Verantwortung nicht mit dem Argument entziehen, an den entscheidenden Sitzungen des Verwaltungsrats nicht teilgenommen zu haben", urteilt Schmidt in dem der Zeitung vorliegenden Gutachten.

Insgesamt sei fraglich, ob die Geschäfte der BayernLB noch von ihrem öffentlichen Auftrag gedeckt worden wären, so Gutachter Schmidt. Gemeint sein dürften damit unter anderem die geplante Expansion nach Osteuropa und der deshalb erfolgte Kauf der Hypo Alpe Adria. Denn die Geschäftstätigkeit der BayernLB dürfe ihren öffentlichen Auftrag nicht gefährden, schreibt Schmidt. "Es ist vorstellbar, dass ebenso wie in Sachsen gerichtlich festgestellt wird, die BayernLB sei ihrem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht geworden."

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo