Ex-BAWAG-General hat Aufforderung zur Verbüßung seiner Haftstrafe erhalten.
Während der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner am Donnerstag beim Wiener Straflandesgericht einen Antrag auf nachträglichen Strafaufschub wegen Vollzugsuntauglichkeit eingebracht hat, hat Johann Zwettler, sein direkter Nachfolger an der BAWAG-Spitze, die Aufforderung zum Antritt seiner fünfjährigen Freiheitsstrafe erhalten. "Die elektronische Endverfügung, binnen eines Monats die Strafe anzutreten, ist am 1. April erlassen worden", gab Gerichtssprecher Christian Gneist am Freitagnachmittag bekannt.
Zwettler, dem die Verständigung somit zu Beginn der 14. Kalenderwoche zugestellt worden ist, muss demnach in der ersten Mai-Woche in der Justizanstalt Wien-Simmering "einrücken", um die fünf Jahre zu verbüßen, die der Oberste Gerichtshof (OGH) im vergangenen Dezember wegen Untreue mit einem Schaden von 600 Mio. Euro endgültig festgesetzt hatte.
Haftuntauglich?
Zwettlers Anwälte haben allerdings die Möglichkeit, innerhalb der Vier-Wochen-Frist eine allfällige Vollzugsuntauglichkeit ihres Mandanten geltend zu machen, der sich dem Vernehmen nach in einem gesundheitlich sehr angeschlagenen Zustand befinden soll. Über eine derartige Eingabe, die mit entsprechenden Gutachten zu belegen wäre, müsste dann BAWAG-Richter Christian Böhm entscheiden, wobei davon auszugehen ist, dass dieser noch einen gerichtlichen Sachverständigen bestellen würde, um abzuklären, ob dem im 70. Lebensjahr stehenden Zwettler die Haftbedingungen aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten sind.
Aus der Anwaltskanzlei, die den Ex-BAWAG-General vertritt, war zu diesem Thema vorerst keine Stellungnahme zu bekommen.
Elsners Zustand verschlechtert
Währenddessen hofft Helmut Elsners Verteidiger Karl Bernhauser, dass er mit seinem neuerlichen Versuch, seinen 75-jährigen Mandanten freizuboxen, diesmal Gehör finden wird. Elsners Zustand habe sich seit dem öffentlichen Gerichtstag beim OGH, an dessen Ende der Hauptangeklagte im BAWAG-Verfahren wegen 13 Untreuehandlungen zulasten der BAWAG und einem Gesamtschaden von rund 1,2 Mrd. Euro die Höchststrafe von zehn Jahren ausgefasst hatte, dramatisch verschlechtert. "Wir haben mit einem kardiologischen und einem neurologischen Befund zwei neue Gutachten vorgelegt, die das belegen", sagte Bernhauser im Gespräch mit der APA.
Demnach soll Elsner, der am 12. Mai 76 Jahre alt wird, schlaganfallgefährdet sein. "Er hat außerdem Wasser in der Lunge. Die Nieren funktionieren nicht mehr gescheit. Infolge von Schäden an der Halswirbelsäule und am Rücken treten Lähmungserscheinungen auf", schilderte Bernhauser. Auch äußerlich sei dem vormaligen BAWAG-Chef anzusehen, wie sehr er in den vergangenen Monaten gesundheitlich abgebaut habe: "Als ich ihn besucht habe, nachdem ich ihn einige Wochen nicht gesehen hatte, war ich erschüttert, wie schlecht es ihm geht."
Ob Elsner wegen Vollzugsuntauglichkeit nach über vier Jahren im Gefängnis - er hat als einziger der in der BAWAG-Affäre Angeklagten bisher das Haftübel verspürt - auf freien Fuß gesetzt wird, wird nicht mehr BAWAG-Richter Christian Böhm entscheiden, da Elsner seit dem rechtskräftigen Urteil als Strafgefangener gilt. Damit muss sich mit dieser Frage aus formalen Gründen eine Vertreterin jenes Senats entscheiden, der im Grauen Haus über bedingte Entlassungen befindet. Auch in diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Haftfrage nicht umgehend geklärt, sondern vorerst ein weiteres gerichtliches Gutachten in Auftrag gegeben wird.