Vor Arbeitsgericht

Daimler: Terrorist zieht Klage zurück

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Al-Kaida-Helfer gefeuert: Verurteilter klagte auf Wiedereinstellung.

Dem deutschen Autobauer Daimler bleibt die Weiterbeschäftigung eines rechtskräftig verurteilten Helfer des Al-Kaida-Netzwerks erspart. Der fast zwei Jahrzehnte bei Daimler beschäftigte 34-jährige Mann aus Sindelfingen nahm nach mehrstündiger Verhandlungen in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart seine Klage zurück. Der Vorsitzende Richter Reiner Müller hatte dem Kläger signalisiert, dass seine Klage auf Wiedereinstellung im Mercedes-Benz-Werk Sindelfingen keinen Aussicht auf Erfolg habe. Daimler trägt im Rahmen des Vergleichs die Gerichtskosten.

In erster Instanz war der Stuttgarter Konzern vom Arbeitsgericht Stuttgart noch zur Wiedereinstellung des jungen Mannes verurteilt worden. Er hatte einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom Juli 2010 zufolge in den Jahren 2005 und 2006 Geld und militärische Ausrüstung für das islamistische Netzwerk beschafft und war zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Daimler hatte nach diesem Urteil, dass der Bundesgerichtshof unangetastet ließ, seine im Rahmen einer mit dem jungen Mann vereinbarten Auszeit abgegebene Zusage auf Wiedereinstellung widerrufen.

Die Gerichtskammer signalisierte dem Kläger, dass Daimler mit dieser Vorgehensweise im Recht sei, da unter anderem eine Rufschädigung des Unternehmens bei einer Wiedereinstellung nicht ausgeschlossen werden könnte. Mit dieser Aussicht auf einen Sieg in der zweiten Instanz weigerten sich die Rechtsvertreter von Daimler, auf den Vergleichsvorschlag des Gerichts einzugehen, neben den Gerichtskosten auch die Anwaltskosten des derzeit arbeitslosen Lackierers zu übernehmen. Um einer Klageabweisung mit noch höheren Kosten zu entgehen, erklärte sich Kläger bereit, seine Anwaltskosten in dem rund 8.500 Euro teuren Verfahren selbst zu tragen.

Eine Daimler-Sprecherin äußerte sich nach dem Verfahren "zufrieden mit der Entscheidung". Eine Übernahme der Anwaltskosten sei "inakzeptabel" gewesen. Der Kläger wollte sich nach der Rücknahme der Klage nicht äußern.

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