Groteske

Deutsche ließen "Griaß di" patentieren

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Österreichischer Gruß EU-weit als Wortmarke geschützt.

Einer deutschen Firma ist es gelungen, 2011 die österreichische Grußformel "Griaß di" als Wortmarke schützen zu lassen. Laut einem Bericht des ORF-Magazins "Konkret" wurde der Fall bekannt, als einem Tiroler wegen eines von ihm vertriebenen Leibchens mit der Aufschrift "Griaß di" von der deutschen Firma mit einem Anwalt gedroht wurde. Der Tiroler habe das Leibchen daraufhin aus dem Sortiment seines Online-Shops entfernt.

Das deutsche Druckerei-Unternehmen hatte die Grußformel am 13. Juli 2011 als Wortmarke beim EU-Amt für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern angemeldet. Am 14. Dezember entschied die Behörde mit Sitz im spanischen Alicante, "Griaß di!" als Wortmarke einzutragen. Die Eintragung kostete für zehn Jahre 900 Euro - damit darf "Griaß di!" EU-weit nicht mehr auf Prospekte, Kalender oder  T-Shirts gedruckt werden.

Der Innsbrucker Patentwanwalt Paul Torggler glaubt, dass die Prüfer bei dem Antrag etwas übersehen haben. Gegenüber dem ORF meint Torggler, dass in einem Mitgliedsland nicht markenschutzfähige Angaben (wie etwa eine verbreitete Grußformel) auch in Spanien nicht eingetragen werden könnten. Der Patentanwalt glaubt daher, dass ein Löschungsantrag gute Aussichten auf Erfolg hätte.

Auch "Servus" ist übrigens EU-weit durch Wortmarken geschützt - gleich mehrfach. Im Gegensatz zu "Griaß di" ist "Servus" in Alicante allerdings in österreichischer Hand.

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