Short Selling

Deutschland verbietet Leerverkäufe

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Das in Deutschland seit Mitternacht gültige Verbot hoch spekulativer Wetten von Investoren auf fallende Aktienkurse gilt nach Angaben von Kanzlerin Merkel unbefristet. Die Regelung soll solange in Kraft bleiben, bis auf europäischer Ebene eine einheitliche Vorgabe erreicht sei.

Die Entscheidung durch die Finanzaufsicht BaFin zeige, dass Deutschland zur Eindämmung der Spekulation auch zu Alleingängen bereit sei.

Seit Mitternacht sind "ungedeckte Leerverkäufe" in Aktien von 10 führenden Finanzunternehmen sowie in Staatsanleihen aus Euro-Ländern verboten. Auch der Handel mit bestimmten Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen der Euro-Zone wurde von der BaFin untersagt.

Merkel will auch andere schärfere Regulierungen der Finanzmärkte notfalls ohne internationale Abstimmung durchsetzen. Ein nationaler Alleingang sei dann möglich, wenn dadurch kein Schaden für Deutschland entstehe, sagte Merkel am Mittwoch in ihrer Regierungserklärung im Bundestag.

Merkel sagte, sie werden sich für eine internationale Finanzaktivitätssteuer oder eine Finanzmarkttransaktionssteuer einsetzen. Wenn es auf globaler Ebene dafür keine Mehrheiten gebe, dann sei eine europäische Lösung eine Option. Die Banken hätten in der Krise als Brandbeschleuniger gewirkt. Sie müssten jetzt an den Kosten zur Krisenbewältigung herangezogen werden.

Deutsche Börse hat keine Kenntnis über Umfang

Die Deutsche Börse hat keine Kenntnis über den Umfang von ungedeckten Leerverkäufen. "Wir erkennen im System nicht, ob das ein Leerverkauf war oder nicht", sagte ein Sprecher am Mittwoch in Frankfurt.

Im Xetra-System, der elektronischen Handelsplattform der Deutschen Börse, sind ungedeckte Leerverkäufe nur über maximal zwei Tage Dauer möglich, erfordern also schnelles Handeln der Finanzakteure. Denn innerhalb dieser Zeitspanne muss die Aktie dann auch geliefert werden. Im Börsenjargon nennt sich der Mechanismus T+2.

Länger laufende Spekulationen auf fallende Kurse sind möglich, wenn sich Händler zuvor die Wertpapiere ausgeliehen haben - dies sind dann gedeckte Leerverkäufe. Daneben gibt es auch noch andere Instrumente wie Optionen, mit denen auf sinkende Kurse spekuliert werden kann.

Die Börsenaufsicht BaFin hatte am Vortag ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Eurozone und von zehn deutschen Unternehmen aus der Finanzbranche verboten. Zudem wurden Absicherungsgeschäfte gegen den Ausfall von Staatsanleihen der Eurozone verboten, sofern der Sicherungsnehmer die Anleihen gar nicht besitzt. Diese sogenannten CDS-Geschäfte laufen allerdings nicht über die Deutsche Börse, sondern direkt zwischen den Marktteilnehmern. Die Deutsche Börse bietet hierfür allerdings als Dienstleistung die Abwicklung (Clearing) solcher Geschäfte an.

Auch Belgien zieht Verbot in Betracht

Nach dem Verbot von Leerverkäufen auf Staatsanleihen in Deutschland berät die belgische Finanzaufsicht mit anderen europäischen Behörden über entsprechende Schritte.

"Im Hinblick auf Wertpapiere von Ländern der Euro-Zone wie Staatsanleihen oder Kreditausfallversicherungen beraten wir uns mit anderen europäischen Behörden und dem Ministerium in Belgien, um zu sehen, ob wir Maßnahmen wie eine Beschränkung des Handels ergreifen", sagte eine Sprecherin der belgischen Finanzaufsicht CBFA in Brüssel.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte überraschend ab Mitternacht ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Euro-Länder sowie der zehn größten deutschen Finanzinstitute untersagt. Das Verbot betrifft auch ungedeckte Kreditausfallversicherungen auf Euro-Staatsanleihen.

Commerzbank kritisiert Verbot als "Verzweiflungstat"

Das jüngste Verbot spekulativer Wetten von Investoren auf fallende Kurse ist nach Einschätzung der Commerzbank zwecklos. "Wir rechnen weder damit, dass sich die Renditedifferenzen der Peripherieländer nachhaltig einengen werden, noch damit, dass der Euro seine Schwächephase beendet", schreiben Commerzbank-Währungsexperten in einer Studie.

Am Markt habe sich schnell die Sichtweise durchgesetzt, dass es sich um eine Verzweiflungstat handle und sich die Schuldenkrise in Europa weiter verschlimmern könnte. "Denn: Die jüngste Zuspitzung der Schuldenkrise ist nicht auf Spekulanten, sondern vielmehr auf eine durchaus rationale Zurückhaltung bei Investoren und Banken zurückzuführen."

Nun laufe die Politik Gefahr, "den Eindruck zu erwecken, man wolle den Markt in eine Richtung zwingen, nachdem dieser der optimistischen Sichtweise der Politik, was die Bewältigung der Probleme in etlichen Ländern angeht, bisher keinen Glauben geschenkt hat."

Am Markt werde dies zunehmend als Entschuldigung für Versäumnisse der Vergangenheit interpretiert. "Zum einen scheint die Diagnose der Verantwortlichen, was die Ursachen der Schuldenkrise angeht, fragwürdig und die eingeleiteten Maßnahmen drohen damit wirkungslos zu bleiben", hieß es in der Studie weiter.

Österreich wird Verbot voraussichtlich verlängern

Das Verbot für ungedeckte Leerverkäufe wird in Österreich voraussichtlich verlängert. Von einer Verlängerung des Verbotes, das Ende Mai auslaufen würde, "kann man ausgehen", so der Sprecher der Finanzmarktaufsicht (FMA) Klaus Grubelnik. Der entsprechende Entwurf liege im Finanzministerium.

Die FMA verbietet den ungedeckten Leerverkauf von Finanztiteln seit 27. Oktober 2008. Das Verbot, das immer für maximal 6 Monate gilt, wurde bis jetzt schon 7 mal verlängert. Betroffen davon sind die Aktien der Erste Group Bank, Raiffeisen International Bank-Holding, UNIQA Versicherungen und Wiener Städtische Versicherung (Vienna Insurance Group). Man wolle möglichst im Gleichschritt mit den wichtigsten Märkten gehen, begründet die FMA die mögliche 8. Verlängerung des Leerverkauf-Verbotes.

In Deutschland sind seit Mitternacht "ungedeckte Leerverkäufe" in Aktien von zehn führenden Finanzunternehmen sowie in Staatsanleihen aus Euro-Ländern unbefristet verboten. Auch der Handel mit bestimmten Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Staatsanleihen der Euro-Zone wurde von der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin untersagt.

Die BaFin hatte das Verbot im Februar 2010 auslaufen lassen und wurde dafür mehrfach kritisiert. Die deutsche Behörde hat damals das Auslaufen damit begründet, dass sich die Lage an den Finanzmärkten so weit verbessert habe, dass auf eine weitere Verlängerung verzichtet werden könne. Ausgelaufen ist das Verbot auch in Großbritannien. In Belgien wird derzeit ein Verbot in Betracht gezogen.

Mit dem Verbot von Leerverkäufen sollen Spekulationen auf fallende Aktienkurse verhindert werden. Bei einem ungedeckten Leerverkauf verkaufen Investoren Aktien, die sie weder besitzen noch geliehen haben. Sie spekulieren auf fallende Kurse, um sie dann billiger zurückkaufen können.

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