Finanzrechtler regt Staat zum Steuer-CD-Kauf an

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Die Frage um den geplanten Ankauf der gestohlenen Steuer-CD durch Deutschland wird weiterhin unter Österreics Juristen heftig diskutiert. Der Wiener Finanzrechtler Werner Doralt sieht den Staat verpflichtet, auch unter diesen Umständen Beweismittel zu kaufen. Damit widerspricht er dem Präsidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer, Michael Auer.

Dieser meinte im ORF-Radio, dass der Staat nicht vom Rechtsbruch Einzelner profitieren soll. Doralt zufolge stellt sich dieselbe Frage wie beim derzeit geplanten Ankauf der Steuer-CD durch Deutschland auch in dem Fall, wenn ein Mitarbeiter die gesamte Buchhaltung seines Chefs kopiert und sie den Steuerbehörden übergibt, weil er eine strafbare Handlung aufklären will.

Dies sei zwar arbeitsrechtlich und zivilrechtlich verboten, dennoch müsste der Staat diese Beweise verwerten, argumentiert der Finanzexperte. Dass Beweise auch käuflich erworben werden, sei nichts Neues.

Nach seiner Auffassung stellt sich für den Staat bei der Erlangung von Beweismitteln die Frage der Angemessenheit, also wie groß die Bemühungen der Behörden sein dürfen, um an Beweismittel zu kommen.

So könnte eine deutlich höhere geforderte Summe für die gestohlene Steuer-CD als die geforderten 2,5 Mio. Euro durchaus dazu führen, vom Ankauf abzusehen, meint der Finanzrechtsexperte. Doralt sprach sich gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" gegen eine Steueramnestie zu diesem Zeitpunkt aus.

Der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer schlägt als Ausweg aus diesem Dilemma eine Steuerharmonisierung in Europa vor, um die Steuerhinterziehung unrentabel zu machen. "Es steht dem Staat nicht gut an, sich mit Rechtsbruch auf eine Stufe zu stellen", mahnt er.

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