Grünes Licht für neue deutsche Finanzgesetze

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Der deutsche Bundesrat hat am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause grünes Licht für eine Reihe finanzpolitischer Gesetze geben:

BAD BANKS

Nach dem Bundestag hat auch die Länderkammer Änderungen am Bankenrettungsschirm zugestimmt. Damit kann das Gesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft treten. Es ermöglicht den Geldinstituten die Auslagerung von faulen Wertpapieren in besondere Tochtergesellschaften. Zudem können sie Geschäftsbereiche in Abwicklungsanstalten nach Bundes- oder Landesrecht einbringen, was vor allem für die Landesbanken interessant ist. Für die Risikopositionen haften die Eigentümer der Banken zwar weiter, der Staat gibt allerdings Garantien. Durch die Bilanzbereinigung können sich die Banken von den milliardenschweren Belastungen durch die Finanzkrise befreien. Derzeit sind sie gezwungen, ihre Schrottanlagen von Quartal zu Quartal weiter abzuschreiben, was ihr Eigenkapital auffrisst.

FINANZMARKT- UND VERSICHERUNGSAUFSICHT

Künftig kann die Börsenaufsicht BaFin höhere Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen bei Finanzinstituten festsetzen. Mitglieder in Kontrollorganen wie Aufsichtsräten müssen ihre Sachkunde nachweisen, die BaFin kann ungeeignete oder unzuverlässige Aufseher abberufen. Auch der Wechsel aus der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat wird erschwert. Wenn sich eine Gefahrensituation abzeichnet, sollen früher als bisher Kredit- und Gewinnausschüttungsverbote möglich sein. Versicherungs-Holdings müssen der Aufsicht außerdem mehr Informationen über ihr Engagement an den Kapitalmärkten geben.

BEKÄMPFUNG VON STEUERFLUCHT INS AUSLAND

Steuerflucht ins Ausland wird deutlich erschwert. Wer Kapitalanlagen in einer Steueroase hat, die mit Deutschland nicht nach den OECD-Standards kooperiert, muss dem Fiskus künftig umfassend Auskunft erteilen. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Verlust von Steuervorteilen, etwa der Steuerbefreiung von Auslandsdividenden, und einer Schätzung seiner Einkünfte rechnen. Wer mehr als 500.000 Euro im Jahr verdient, kann zudem jederzeit Besuch vom Finanzamt bekommen und muss seine Unterlagen mindestens sechs Jahre lang aufbewahren.

ANLEGERSCHUTZ VERBESSERT

Bankberater müssen künftig umfassend Protokoll zu Kundengesprächen führen. Anleger sollen besser falsche oder schlechte Beratung nachweisen können. Bei Telefonberatung bekommt der Kunde die Dokumentation zugesendet und hat ein Rücktrittsrecht von einer Woche. Die Bank muss beweisen, dass sie ordnungsgemäß beraten hat. Anleger haben mit der Neuregelung also bessere Chancen, gegen ihre Bank vor Gericht zu siegen. Die Verjährungsfristen bei Schadenersatzansprüchen werden verlängert.

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