Ministerin fordert Bericht

Hypo: Hat Justiz Verjährungsfristen übersehen?

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Ex-Aufsichtsratschefs nicht mehr wegen Bilanzfälschung belangbar.

Die Kärntner Justiz steht in der Causa Hypo Alpe Adria Bank wieder einmal im Mittelpunkt der Kritik. Diesmal geht es um Verjährungsfristen im Zusammenhang mit dem Vorzugsaktien-Deal der Bank im Jahr 2006, bei dem der Verdacht der Bilanzfälschung im Raum steht. Laut "News" hat die Staatsanwaltschaft die beiden ehemaligen Aufsichtsratschefs Othmar Ederer und Karl-Heinz Moser nie als Beschuldigte in diesem Verfahren geführt, womit sie nun auch nicht mehr belangt werden könnten, weil die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Die Zahl der Beschuldigten im gesamten Ermittlungskomplex rund um die im Dezember 2009 notverstaatlichte Kärntner Hypo ist kaum noch überschaubar. Ederer und Moser waren bezüglich der Bilanzprobleme - die Bank hatte Leasing-Vorzugsaktien ausgegeben und diese trotz Rückkaufgarantien als Eigenkapital dargestellt - aber nie ins Visier der Staatsanwälte geraten, obwohl beide, Moser bis und Ederer ab 2006, dem Aufsichtsrat vorsaßen.

Ein ähnlicher Deal aus dem Jahr 2004 - auch damals wurden Vorzugsaktien ausgegeben und deren Kauf durch Investoren teilweise mit Krediten der Hypo finanziert - bringt die damaligen Verantwortlichen vor Gericht, die Anklage gegen Ex-Hpyo-Chef Wolfgang Kulterer, Ex-Vorstand Günter Striedinger, Ex-Banken-Steuerberater Hermann Gabriel und Anwalt Gerhard Kucher ist fertig und rechtskräftig.

Bei den Geschäften ging es um Vorzugsaktien der Hypo-Tochter HLH, die anno 2004 die Kapitaldecke der inzwischen notverstaatlichten Bank auffetten sollten. Eine Gesellschaft, hinter der Kucher und Gabriel standen, griff einen Teil der Aktien auf. Der Deal wurde über Umwege von Liechtensteiner Anstalten finanziert. Es ging um einen Betrag von 5,15 Mio. Euro. Der Schaden von 5,5 Mio. Euro resultiert laut Anklage aus der Differenz zwischen den von 2005 bis 2007 zum vorzeitigen Rückkauf ausgeschütteten Vorzugsdividenden und den niedrigeren Kreditzinsen.

Die Aufsichtsräte blieben von Nachstellungen der Justiz allerdings verschont. Derzeit bearbeitet die Anklagebehörde die Vorgänge rund um die Bilanz 2006, auch hier ist dem Vernehmen nach mit einer Anklage zu rechnen, aber wieder nur gegen Vorstände. Warum die Aufsichtsratsvorsitzenden nicht belangt wurden und werden, darüber gibt es seitens der Justiz keine Auskünfte.
 

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