Meinl Bank schießt sich auf Prozessfinanzierer Advofin ein

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Die Meinl Bank legt sich jetzt auch mit dem Prozessfinanzierer Advofin an, der gegen das Kreditinstitut 8.688 mutmaßlich geschädigte Anleger der ehemaligen Meinl European Land (MEL, heute Atrium) vertritt. Nach Ansicht der Meinl Bank benötigt Advofin eine Banklizenz sowie einen Gewerbeschein für das Inkassogeschäft.

Außerdem führe der Prozessfinanzierer zu wenig Gebühren an die Republik ab. Die Bank hat zwei Sachverhaltsdarstellungen eingebracht und will Anfang 2010 die FMA einschalten. Advofin-Chef Franz Kallinger weist die Vorwürfe vehement zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Advofin hat gegen die Meinl Bank schon 3 Sammel- und etwa 300 Einzelklagen draußen. Bis März sollen weitere 2-3 Sammel-und rund 300 Einzelklagen eingebracht werden. Insgesamt macht der Prozessfinanzierer einen Schaden von 148 Mio. Euro geltend.

Das Geldinstitut ist der Meinung, dass Advofin ein "Finanzierungs- und Garantiegeschäft" betreibe. Dafür brauche der Prozessfinanzierer eine entsprechende Genehmigung der FMA, so die Meinl Bank.

Kallinger bezeichnet den "Versuch der Meinl Bank, das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung infrage zu stellen", als "mehr als untauglich". Bereits bei der Gründung von Advofin 2001 seien die rechtlichen Rahmenbedingungen "genauestens geprüft" worden.

"Unklare Eigentumsverhältnisse" und "wucherische Vergütungen"

Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl stößt sich an den angeblich unklaren Eigentumsverhältnissen des Prozessfinanzierers. "Wem Advofin wirklich gehört und welche Qualifikationen deren Geschäftsleiter haben, ist nach wie vor ein Mysterium."
Mehrheitseigentümer von Advofin ist laut Firmenbuch die Liechtensteiner CapitalLeben Versicherung AG (47,08 %). 41,25 % gehören der Telor International Ltd. mit Sitz im Steuerparadies Isle of Man. Den Rest halten die beiden Vorstände Kallinger (5,83 %) und Gerhard Wüest (5,22 %) sowie Thomas Tschol (0,61 %).

Weiters bräuchte Advofin laut Meinl Bank eine Inkasso-Gewerbeberechtigung. Die Vereinbarung, die Advofin mit seinen Kunden schließt, habe unter anderem die Abtretung zum Inkasso und zur Klagsführung zum Gegenstand. Der Prozessfinanzierer lasse sich die Gewerbeausübung "geradezu wucherisch vergüten", weil er rund 30 statt der erlaubten 15 % der erstrittenen Klagssumme verlange, so das Kreditinstitut, das eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Magistratsabteilung 63 eingebracht hat.

Die 2. Sachverhaltsdarstellung an das Wiener Finanzamt bezieht sich auf Gebühren, die Advofin der Republik vorenthalte. Nach Meinung der Meinl Bank muss der Prozessfinanzierer für jede abgetretene Forderung eine Gebühr von 0,8 % der Abtretungssumme zahlen, was aber nicht geschehe. Darüber hinaus gebe Advofin in den Gerichtsverfahren "regelmäßig zu niedrige Streitwerte an", um die Gebühren zu drücken, so ein weiterer Vorwurf Weinzierls.

Kallinger verwies darauf, dass es die Prozessfinanzierung im deutschsprachigen Raum schon seit 1997 gebe. Das Thema Gewerbeberechtigung und Banklizenz seien "bereits vielfach abgehandelt" worden, hieß es in einer Advofin-Aussendung. Allein der Blick nach Deutschland, wo beispielsweise große Versicherungskonzerne den Geschäftsbereich der Prozessfinanzierung betrieben, zeige die Gesetzeskonformität. Die 8.688 Kleinanleger seien der Meinl Bank wohl "nicht willkommen".

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