Die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) hat einen Verjährungsverzicht gegenüber Anlegern abgegeben, die durch den Erwerb von Zertifikaten der Meinl European Land möglicherweise geschädigt wurden. Das berichteten Anlegeranwalt Michael Poduschka und der Sprecher der Kontrollbank. Damit werden die von Anwälten vertretenen Anleger vor der Verjährung allfälliger Ansprüche bis zum Ende von Musterverfahren geschützt.
Die OeKB ist mitbeklagt in einem Verfahren von Anlegern gegen die MEL, in dem morgen am Wiener Handelsgericht eine Verhandlung stattfindet. Laut Anlegeranwalt Ulrich Salburg hätte sich die OeKB fragen müssen, wie es bei der MEL ohne ihr Mitwirken als Alleinaktionärin zu den auf den Hauptversammlungen beschlossenen Kapitalerhöhungen kommen konnte. Die Kontrollbank habe dadurch ihre Verpflichtung als Treuhänderin verletzt, so der Anwalt.
Anlegeranwalt Poduschka begrüßte den Schritt der OeKB ausdrücklich: "Das ist eine sehr vernünftige Haltung der Kontrollbank." Der Verjährungsverzicht gilt nur gegenüber konkreten Anlegern, die von der Kontrollbank auf einer Liste geführt werden. Dadurch wird diesen gegenüber solange auf Verjährung verzichtet, solange das Musterverfahren nicht beendet ist.
Poduschka kritisierte hingegen die Constantia Privatbank, die einen derartigen Verjährungsverzicht bisher nicht abgibt, "obwohl sie am Tropf der Steuerzahler hängt." Auch die Meinl Bank hat bisher nicht auf Verjährung verzichtet.
Die OeKB wehrt sich weiterhin gegen Vorwürfe, wonach sie im Zusammenhang mit der Ausstellung von Zertifikaten auf Meinl European Land (MEL, heute Atrium European Real Estate) Pflichten verletzt habe. Die Kontrollbank sei diesbezüglich nur "Infrastrukturprovider" gewesen und habe eine reine "Dienstleistungsfunktion" erbracht, als sie nominell im Aktienregister auf Jersey eingetragen wurde, um die Namensaktien der in Jersey ansässigen MEL über die Ausstellung von Zertifikaten auch an der Wiener Börse handelbar zu machen.
Bisher habe die Kontrollbank "ca. 55-mal" für verschiedene Unternehmen derartige Zertifikate ausgestellt. Die Rechte und Pflichten würden dem Zertifikateinhaber übertragen, die Kontrollbank selber träfen keine Informationspflichten, so der OeKB-Sprecher.