Causa Hypo

OGH kippt Freisprüche von Kulterer & Co

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Untreue-Vorwurf gegen Ex-Hypo-Manager in Causa Styrian Airways.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die erstinstanzlichen Freisprüche von Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, Ex-Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und Ex-Hypo-Prokurist Albin Ruhdorfer wegen der Kredit-Vergabe von 2 Mio. Euro an die Styrian Airways wegen Begründungsmängeln im ersten Verfahren aufgehoben und die Neuverhandlung angeordnet.

"Ansprechperson" Kulterer
So habe sich das Erstgericht unter anderem über Aussagen von mehreren Zeugen hinweggesetzt, die ausgesagt hatten, dass "die Ansprechperson" für die Kreditvergaben bei der Hypo der damalige Aufsichtsratschef Wolfgang Kulterer war, sagte der Vorsitzende des Fünfersenats, Franz Zehetner, bei der Urteilsbegründung.

Damit muss das Verfahren in erster Instanz am Landesgericht Klagenfurt in einer neuen Senatsbesetzung durchgeführt werden.

Außerdem sei der mittlerweile verstorbene Gerichtsgutachter und Wirtschaftsprüfer Karl Bruckner in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass sich die marode Airline seit ihrer "Gründung in einer äußerst kritischen finanziellen Situation" befand, so Zehetner weiter. Eine Kreditvergabe ohne Zuführung weiterer Eigenmittel wäre nicht vertretbar gewesen. Außerdem hätte das Erstgericht Bruckner fälschlicherweise unterstellt, dass das Gutachten in einer Ex-Post-Betrachtung - als einer rückblickenden Art und Weise - erstellt wurde.

Haider-Zusage nicht haltbar
Zu der Zusage des ebenfalls verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider, der Styrian eine Landeshaftung für die Kreditgewährung auszustellen, bemerkte Zehetner, dass es notorisch sei, dass Politiker bereits am nächsten Tag nach der Zusage etwa abgewählt werden können. Dass derartige Zusagen in Kärnten schon öfters vorgekommen seien, mache diese nicht haltbarer. Außerdem mache es "einen graduellen Unterschied", ob eine Bank auf Zuruf eines Politikers einen 10.000-Euro-Kredit an ein mittelständische Unternehmen oder wie in diesem Fall einen Zwei-Millionen-Kredit an "eine illiquide Firma" vergebe, merkte Zehetner an.

Kulterer überrascht
Für Hypo-Chef Kulterer erfolgte das Urteil "überraschend". Er wolle sich nun auf das neue Verfahren ausreichend vorbereiten, um ein gleiches Urteil wie in der ersten Instanz zu erhalten, sagte der Ex-Hypo-Chef.

Dass bei den Freisprüchen bezüglich der 150.000-Euro-Kreditvergabe an Detektiv Dietmar Guggenbichler alles beim Alten bleibt, diese also nunmehr rechtskräftig sind, begründete der Fünfersenat am OGH damit, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt "keine Begründungsmängel des Urteils aufgezeigt" hat. Auch wenn es ebenso bei diesen Freisprüchen einen "leichten Widerspruch" gebe, so Zehetner.

 

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