Pensionskassen unterstützen Gesetzesnovelle

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Die Regierung kann bei ihren geplanten Änderungen für die betriebliche Altersvorsorge mit der Unterstützung der Pensionskassen rechnen. Der Ende Juli vorgelegte Vorhabensbericht für eine Novelle des Pensionskassengesetzes sei eine "zukunftsgerichtete Geschichte", meint Christian Böhm, der Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen.

Für die von mehreren Seiten geforderten Sanierungsvorschläge zur zumindest teilweisen Abgeltung von bereits eingetretenen Verlusten bei den Firmenpensionen sehen sich die Pensionskassen nicht zuständig. "Das liegt allein in der Verantwortung der Vereinbarungspartner", so Böhm. Er weist auch darauf hin, dass 2008 trotz der schlechten Veranlagungsergebnisse nicht alle Betriebspensionen Kürzungen erfahren haben.

Um die Problematik von Pensionskürzungen wegen hoher Rechnungszinsen bei der Übertragung der Ansprüche an die Pensionskassen in Zukunft zu vermeiden, schlägt der Fachverband vor, dass Neueintretende in diese Firmen automatisch einen niedrigeren und realistischen Rechnungszins von zum Beispiel 3,5 Prozent statt wie bisher von bis zu 6,5 Prozent zugeordnet bekommen. Auch sollte ein freiwilliger Umstieg auf einen niedrigeren Rechnungszins steuerlich begünstigt werden.

Diskussion um Schwankungsrückstellungen

Die Pensionskassen sprechen sich auch für eine Befreiung all jener Pensionisten von Schwankungsrückstellungen aus, bei denen der angenommene Rechnungszins von Beginn der Beitragszahlung an nicht erwirtschaftet werden konnte. "Wir werden für die erwerbstätige Bevölkerung was tun müssen", sagte Böhm. Einerseits gehen die jetzt frisch in den Arbeitsmarkt eingestiegenen Arbeitnehmer nicht mehr davon aus, ihr ganzes Erwerbsleben lang bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt zu sein.

Sie könnten also nicht mehr mit einer traditionellen Firmenpension rechnen. Andererseits müssten sie durch die letzte ASVG-Reform zum Vergleich mit den derzeit Pensionsberechtigten mit einer Pensionslücke rechnen, die sich nach 40 Arbeitsjahren auf 90 bis 220 Euro pro Monat belaufen dürfte. Es gebe also einen erhöhten Bedarf an Altersvorsorge.

Generell begrüßen die Pensionskassen die geplante Einführung eines "Lebensphasenmodells", bei dem gegen Ende des Erwerbslebens in eine konservativere Veranlagung gewechselt werden kann. Für den Arbeitnehmer könnten durch den Übertritt in einen anderer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) derzeit aber Nachteile wie zum Beispiel versicherungsmathematische Risiken oder die Abhängigkeit von der Zustimmung des Arbeitgebers entstehen, warnen die Pensionskassen.

Einfluss auf Höhe der Pensionszahlungen

Der Wechsel selbst würde das Pensionskonto nicht belasten, hätte aber Einfluss auf die zu erwartende Höhe der Pensionszahlungen, die in der Regel in einer Sicherheits-VRG geringer ausfallen dürften als in einer VRG mit risikoreicherer Veranlagung. Ob es dafür wie von Sozialminister Rudolf Hundstorfer angedacht eine Abfederung durch steuerliche Erleichterung geben wird, sei Sache der Politik, so Böhm.

Kein Problem haben die Pensionskassen auch damit, genauerer Informationen zu Verwaltungskosten, Ergebnisverwendung und Performance zu liefern. Besonders erfreut zeigte sich Böhm über die geplanten Änderung der Rechnungslegungsbestimmungen - so können etwa Anleihen nach dem held-to-maturity-Ansatz bewertet werden. Held-to-maturity ist eine Kategorie von Wertpapieren, die nach International Financial Reporting Standards (IFRS) dem Anlagevermögen gewidmet sind und bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Weiters unterstützen die Pensionskassen die Einführung variabler Arbeitgeberbeiträge in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und eine Harmonisierung der unterschiedlichen Besteuerung von Pensionszahlungen.

Die Veranlagungsstrategie stelle sich für die Pensionskassen auch heuer noch sehr schwierig dar, so Böhm. Obwohl die Aktienquote in der Branche im Schnitt unter dem historischen Durchschnitt liege, habe man von der jüngsten Erholung profitieren können. Noch immer sei die Situation auf den Finanzmärkten aber unsicher. Die Aktienquote liege derzeit bei rund 25 Prozent, 5 Prozent entfallen auf alternative Investments und Immobilien, der Rest auf Anleihen.

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