Regierung setzt Maßnahmen gegen Geldwäsche

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Die Regierung hat im Ministerrat ein Maßnahmenpaket zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Das Paket folgt dem Prüfbericht der OECD-Einsatzgruppe zur Geldwäsche FATF (Financial Action Task Force), die Österreich Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche attestiert und eine weitere Lockerung des Bankgeheimnisses gefordert hatte.

Mit den Verschärfungen möchte Österreich ein FATF-Verfahren gegen Österreich und eine Mitgliedschaft auf der "Schwarze Liste" vermeiden. Die Gesetzesänderungen sollen u.a. mehr Transparenz bei Aktiengesellschaften und Privatstiftungen bringen, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Geldwäschemeldestelle mehr Befugnisse einräumen und die Banken verpflichten, den Behörden sämtliche Transaktionen von Vermögenswerten zu melden, die möglicherweise aus kriminellen Aktivitäten stammen.

Die FATF der OECD hatte Österreich zuletzt Mängel bei der Geldwäsche-Bekämpfung attestiert und unter anderem eine weitere Lockerung des Bankgeheimnisses gefordert. Dieser Forderung will Österreich nun teilweise nachkommen, indem Finanzinstitute verpflichtet werden, künftig nicht nur Verdachtsfälle von Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Aktivitäten den Behörden zu melden, sondern auch jeden Verdacht, dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen könnten. Das gilt jedoch nicht für Steuerhinterziehung. Banken werden also auch künftig ihre Kunden nicht bei den Behörden melden müssen, wenn sie diese im Verdacht haben, Steuern zu hinterziehen.

Ein brisanter Punkt betrifft die bisher fehlende Transparenz bei Privatstiftungen: Die aktuellen Begünstigten sollen prinzipiell in allen Fällen gemeldet und registriert werden müssen. Auch die Eigentumsverhältnisse bei Aktiengesellschaften sollen durchsichtiger werden und Inhaber-Aktien künftig nur noch bei börsenotierten Gesellschaften zulässig sein. Außerdem soll das elektronische Aktienbuch eingeführt werden.

Straftatbestand Eigengeldwäsche

Weitere Eckpunkte des Pakets beinhalten die Einführung eines Straftatbestands der Eigengeldwäsche. Derzeit kann man in Österreich für Geldwäsche nur belangt werden, wenn man für andere Personen Gewinne aus Straftaten wäscht. Das Waschen von Gewinnen aus eigenen Straftaten ist derzeit kein eigener Straftatbestand. Außerdem gelten nunmehr alle Vermögensdelikte, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, als Vortaten (bisher waren im Wesentlichen alle Verbrechen mit über drei Jahre Freiheitsstrafe erfasst).

Weiters werden Geldwäsche-Verdachtsmeldung und Strafverfahren getrennt. Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen zunächst untersucht werden können, ohne formal ein Strafverfahren einzuleiten. Damit will man vermeiden, Kriminelle vorzuwarnen. Für die Geldwäsche-Meldestelle und die FMA soll es mehr Kompetenzen geben, für Geldwäsche-Beauftragte in Finanzinstituten klarere Befugnisse. Das Einfrieren von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismus soll künftig auch dann möglich sein, wenn kein Bezug zum Ausland besteht.

Elektronische Lotterien und das "kleine Glücksspiel" (Automatensalons) werden künftig ebenfalls den Anti-Geldwäsche-Bestimmungen unterliegen. In Casinos soll nach früheren Angaben bei Transaktionen über 3.000 Euro die Identität der Betroffenen festgestellt werden.

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