"Schuldenreport 2009": Privatkonkurse nehmen zu

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Die Anzahl der Privatkonkurse in Österreich ist auch 2008 gestiegen: Im Vorjahr wurden 8.599 Konkurse eröffnet, um 13,4 Prozent mehr als 2007, wie aus den Insolvenzdaten des Justizministeriums hervorgeht. Die Durchschnittsverschuldung stieg um 1,5 Prozent auf 77.512 Euro, die typische Schuldenhöhe (Medianverschuldung) beträgt 40.000 Euro.

Das berichtet "Schuldenreport 2009" der ASB Schuldnerberatungen GmbH, der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldnerberater. Als häufigste Gründe für ihre Überschuldung nannten die Klienten der Schuldnerberatungen gescheiterte Selbstständigkeit (22 Prozent der Einfachnennungen), Arbeitslosigkeit oder Einkommensverschlechterung (19 Prozent) sowie schlicht und einfach verschwenderischen Umgang mit Geld (18 Prozent).

Dabei gibt es auch Unterschiede zwischen Männern und Frauen: Während nur knapp 14 Prozent der Frauen eine gescheiterte Selbstständigkeit als ausschlaggebenden Grund für ihre Überschuldung nannten, war bei Männern frühere Selbstständigkeit mit 27 Prozent der Überschuldungsgrund Nummer eins. Andererseits gerieten 14 Prozent der Frauen nach eigenen Angaben in den Schuldenstrudel, weil sie für ihre Ehemänner Bürgschaften übernommen hatten - umgekehrt nannten nur 5 Prozent der Männer eine Bürgschaft als Hauptgrund für ihre Überschuldung.

35 Prozent der Konkursanträge von Frauen

2008 wurden 9.703 (+8,9 Prozent) Konkursanträge gestellt - rund 35 Prozent davon kamen von Frauen. Insgesamt ließen sich im vergangenen Jahr 47.525 Personen mit Schuldenproblemen von einer der zehn staatlich anerkannten Schuldnerberatungen helfen.

Der Geschäftsführer der Dachorganisation ASB, Hans Grohs, fordert einer Reform des Privatkonkursrechts. Vor allem sei eine Verkürzung der Sanierungsdauer sowie ein Ausbau der Billigkeitsgründe notwendig, sagte Grohs laut Mitteilung. Darüber hinaus sei eine Änderung der Exekutionsordnung notwendig: Nur wenn Schuldner offenkundig nennenswertes Vermögen besitzen, sollte eine Fahrnisexekution (also des beweglichen Vermögens) bei laufender Lohnpfändung zulässig sein, damit die Schuldner nicht aus den unpfändbaren Zahlungen an ihre Gläubiger leisten und damit ihre eigene Existenz gefährden, so die ASB.

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