Steuererleichterungen für Bad-Bank-Modelle geplant

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Die Große deutsche Koalition will nach eindringlicher Kritik der deutschen Finanzwirtschaft das Bad-Bank-Modell für die Auslagerung der Schrottanlagen von Banken attraktiver machen. Dabei gehe es um Steuerbefreiungen für Privat- und Landesbanken und geringere Haftungsverpflichtungen der an Landesbanken beteiligten Sparkassen, verlautete am 26. Juni aus Kreisen von Union und SPD.

Allerdings gestalteten sich die geplanten Erleichterungen für Landesbanken deutlich schwieriger als für die Privatbanken. Das Bad-Bank-Gesetz soll am kommenden Freitag in der letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Regierung wolle mit der Bereinigung der Bankenbilanzen von risikoreichen Anleihen die Finanzkraft der Institute stärken und so die seit Ausbruch der Finanzkrise stockende Kreditvergabe endlich wieder ankurbeln.

Das Bad-Bank-Gesetz sieht zwei getrennte Modelle für Privat- und Landesbanken vor. Einigkeit bestehe zwischen beiden Koalitionsfraktionen mit den verantwortlichen Ressorts der Regierung bei der Gewerbesteuerbefreiung für Zweckgesellschaften der Privatbanken. Keine Lösung habe man entgegen Medienberichten für das gesonderte Modell der Landesbanken gefunden, verlautete aus den Kreisen.

Geschäftsfelder können ausgegliedert werden

Die Landesbanken sollen dem Gesetz zufolge neue Anstalten in der Anstalt (Aida) gründen können, in die sie nicht nur faule Wertpapiere, sondern komplette mittlerweile als zu risikoreich eingestufte Geschäftsfelder ausgliedern dürfen. Das Personal für eine Aida-Anstalt soll von den Mutterbanken ausgeliehen werden. Dafür falle allerdings nach EU-Recht Mehrwertsteuer an, was die Kosten erhöhe. Die EU-Vorgaben könnten aber nicht ohne weiteres außer Kraft gesetzt werden. Es werde zwischen Union und SPD nach anderen rechtlichen Möglichkeiten für die gewünschte Entlastung gesucht, hieß es.

Außerdem will die Koalition beim Aida-Modell auf die Kritik der Sparkassen eingehen und deren Haftungsverpflichtung zumindest reduzieren. Die Regierung will mit dem Bad-Bank-Gesetz sowohl Privatbanken als auch die Landesbanken und deren Eigner nicht aus der Pflicht lassen und die Haftung für die Risikopapiere bei ihnen belassen. Landesbanken können vom Aida-Modell nur Gebrauch machen, wenn sie konkrete Schritte für Zusammenschlüsse oder Zusammenlegung einzelner Aktivitäten einleiten. Deshalb drängen die Bundesländer auch noch auf eine Öffnungsklausel im Bad-Bank-Gesetz, die länderspezifische Lösungen ohne Bedingungen des Bundes ermöglicht.

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