AK-Barometer

"Gewinn pro Mitarbeiter unverändert hoch"

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Eine Studie der AK OÖ zeigt, dass Österreichs Unternehmen auch in der Krise prächtig an ihren Mitarbeiternn verdienen. Der durchschnittliche Überschuss pro Beschäftigtem lag im Krisenjahr 2008 mit knapp 37.000 Euro genau so hoch wie im Spitzenjahr 2007. "Hier wird deutlich, welche Reserven es für Arbeitsplatzsicherung, Lohnsteigerungen und Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich in den Betrieben auch in der Krise gibt", so AK-Präsident Johann Kalliauer.

Die AK hat anhand der veröffentlichten Jahresabschlüsse mittlerer und großer Unternehmen errechnet, welchen Überschuss (Differenz zwischen Wertschöpfung und Personalaufwand) diese Unternehmen pro Mitarbeiter erwirtschaften.

Fazit: Pro Beschäftigtem blieben den Unternehmen 2008 durchschnittlich knapp 37.000 Euro, genau so viel wie 2007. Dieser Wert liegt nominell, also ohne Inflationsbereinigung, um 53 % über dem des Jahres 2003. Anders ausgedrückt: Die 2008 untersuchten Unternehmen verdienten an jedem Arbeitnehmer um durchschnittlich 53 % mehr als jene 2003.

Unternehmen rechtfertigen überdurchschnittlich hohe Gewinne bei gleichzeitig moderater Lohnentwicklung damit, dass in "guten Jahren" ein entsprechender Polster zur Verbesserung des Eigenkapitals und der Liquidität aufgebaut werden müsse, um sich gegen spätere Konjunkturabschwünge zu schützen.

AK-Vorwurf: Gewinne bleiben zu wenig im Unternehmen

Die Analyse der Jahresabschlüsse zeigt, dass dies in der Realität nicht oder insgesamt unzureichend erfolgte. Denn die Unternehmen schütteten die Überschüsse in immer höherem Ausmaß an die Eigentümer aus. Im Krisenjahr 2008 belasteten die gewährten Gewinnausschüttungen aus 2007 die erwirtschafteten Jahresüberschüsse mit 137,3 % - ein bisheriger Rekord.

Da der erwirtschaftete Überschuss vor allem zur Befriedigung der Kapitalinteressen der Eigentümer und nicht zur nachhaltigen Verbesserung des Eigenkapitals und der Liquidität der Unternehmen genutzt wurde, sind Forderungen nach weiterer Lohnzurückhaltung und Arbeitszeitflexibilisierung - also einer Reduktion der Überstundenzuschläge - völlig unangebracht, befindet die AK.

Gerade die Kurzarbeit zeige, dass Arbeitszeitverkürzung ein wirksames Mittel zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur besseren Aufteilung der Arbeit darstellt. In Betrieben mit guter Auftragslage sollten aus sich der AK Überstunden reduziert und dadurch zusätzlichen Menschen Arbeit geboten werden.

Eingeschränkt wissen möchte die AK hingegen die steuerschonende Gruppenbesteuerung bei Konzernen, darüber hinaus sei eine Krisensteuer auf erhöhte Gewinnausschüttungen sinnvoll.

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