Nebenvereinbarungen bei Vorzugsaktien-Deals sollen der Hypo geschadet haben.
Im Untreueprozess gegen drei ehemalige Manager der Hypo Alpe-Adria-Bank ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt das Gerichtsgutachten präsentiert worden. Dabei erklärte der Gutachter, dass der Eigenmittelcharakter des Erlöses aus dem Vorzugsaktienverkauf 2006 durch die Rückkaufgarantien "gänzlich verloren gegangen" sei.
Auf der Anklagebank sitzen die ehemaligen Vorstände der Hypo Bank-Alpe-Adria, Josef Kircher, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg. Das Verfahren gegen Tilo Berlin wurde wegen Erkrankung des Angeklagten ausgeschieden.
Gutachter: Sonderdividende minderte Vermögen der Hypo
Auf 138 Powerpoint-Folien erläuterte Gutachter Karl Hengstberger ausführlich das Ergebnis seiner Untersuchung. Durch die verschiedenen Nebenabsprachen für Rückkaufgarantien habe es beim Aktienverkauf keine Risikoauslagerung gegeben. Daher sei über die Nebenabreden auch Stillschweigen vereinbart worden, sagte Hengstberger. Die Sonderdividende, die per Beschluss im Jahr 2008 für die Vorzugsaktien ausbezahlt wurde, bezeichnete er als "gesondertes Schadensereignis". Sie habe das Vermögen der Hypo gemindert.
Privatgutachten
Gleich in der Früh hatte Richter Christian Liebhauser-Karl in einem Schnelldurchgang die Zusammenfassungen der Privatgutachten verlesen. Der Schöffensenat hatte die Expertisen auf Antrag der Verteidiger zugelassen. Sie möchten beweisen, dass der Erlös aus dem Verkauf der Vorzugsaktien aus dem Jahr 2006 trotz der gewährten Rückkaufgarantien als Eigenmittel zu qualifizieren war und der Bank kein Schaden entstanden ist.
Ebenfalls am Dienstagvormittag lehnte Anwalt Martin Nemec, Vertreter der Flick Privatstiftung, Gutachter Hengstberger per Antrag neuerlich ab. Seine Begründung: Er habe erst jetzt herausgefunden, dass Hengstberger bei der Hausdurchsuchung von Kircher "federführend teilgenommen" habe und bei der Festnahme von Kulterer gemeinsam mit Beamten des Bundeskriminalamtes die Einvernahme des Notars Reinhard Kern, der in dem Verfahren als Zeuge gehört worden war, durchgeführt habe. Laut Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) habe der Gutachter somit "als verlängerter Arm der Ermittlungsbehörde maßgeblich das Ermittlungsverfahren mitgestaltetet".
Der Schöffensenat lehnte den Antrag ab. Aus dem Zeugenvernehmungsprotokoll gehe nur die Anwesenheit Hengstbergers bei der Einvernahme hervor, von Federführung könne keine Rede sein, sagte der Richter.