Kärntner Haftungen

Heta: Außergerichtliche Lösung weiter Ziel

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Morgen findet ein Gespräch von Kärnten und Gläubigerberatern in London statt.

Nach dem Schuldenschnitt ist vor dem weiterpokern. Rund um die Heta gibt es morgen eine Gesprächsrunde in London. Dem Vernehmen nach hat das Land Kärnten erst nach dem sogenannten Bail-In wieder sprechen wollen. Es treffen sich Vormittags jedenfalls Rechts- und Investmentberater des Landes Kärnten und der Gläubiger.

Einigung unwahrscheinlich
Es geht um 6,4 Mrd. Euro, für die Kärnten nach dem Schuldenschnitt noch haftet. Diese Summe bleibt an Kärnten hängen, nachdem durch den FMA-Bescheid nachrangige Verbindlichkeiten über 0,9 Mrd. Euro zur Gänze und vorrangige Verbindlichkeiten über 10,2 Mrd. Euro zu 54 Prozent geschnitten werden (siehe Grafik). Eine Einigung abseits der Gerichte ist zwar für morgen noch eher unwahrscheinlich. Dem Treffen wird aber sehr wohl Bedeutung zugemessen.

"Lock-up-Vereinbarung"
Zuletzt war ein Abschlagsangebot Kärntens, massiv unterstützt von der Republik, von den Gläubigern abgelehnt worden. Unter den Gläubigern spielt eine Gruppe von Großgläubigern eine besondere Rolle. Sie haben eine "Lock-up-Vereinbarung", wonach sie nur gemeinsam ein Angebot annehmen oder ablehnen wollen.

7,8 Mrd. Euro wollte Kärnten den Heta-Anleihegläubigern beim Rückkauf auszahlen. Samt einem Zerobond mit dem Finanzminister Hans Jörg Schelling nachzusüßen versuchte, wären die Gläubiger auf etwas mehr als 80 Prozent ihrer Gesamtforderungen gekommen. Gestern hieß von Gläubigervertreterseite zur APA, es "müsste ein Neuner voranstehen".

Außergerichtliche Einigung
Bis zu einem Urteil am Landgericht Frankfurt zur Gültigkeit des Heta-Zahlungsmoratoriums, das Anfang Juni bevorsteht und schon nach der ersten Instanz Exikutionstitel für einzelne Gläubiger bringen könnte, gibt es Zeit für Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung. Denn sollte ein Gläubiger auf seinem Exekutionstitel bestehen, droht der Heta direkt die Insolvenz. Es geht schließlich nicht, einen Gläubiger ganz zu bedienen, und andere nicht.

Im Herbst will dann der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über das von deutschen Gläubigern angestrengte Verfahren entscheiden, ob die Abwicklungsgesellschaft Heta überhaupt unter das BaSAG (Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken) fallen kann unter dessen Regime nun der Schuldenschnitt durch die FMA erfolgte.

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