Settlement Mitte Oktober

Heta: Grundsatz-Einigung mit Gläubigern

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Kärnten beteiligt sich mit 1,2 Mrd. Euro, Bund soll Erlöse vorfinanzieren.

Finanzminister Schelling hat mit den Heta-Gläubigern eine grundsätzliche Einigung über eine außergerichtliche Beilegung des Streits über die Heta-Verbindlichkeiten erzielt, für die das Land Kärnten haftet. Der Bund habe heute ein Memorandum of Understanding mit einer "bedeutenden Anzahl" von Heta-Gläubigern unterzeichnet, teilte das Finanzministerium am Mittwoch in der Früh mit.

Neues, öffentliches Angebot
Geplant ist, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues, öffentliches Angebot legt, das wie schon im Jänner 2016 auf Grundlage des § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgte. Den Heta-Gläubigern soll wie schon bisher eine Barzahlung von 75 Prozent für Senior-Heta-Schuldtitel und 30 Prozent für Nachrang-Heta-Schuldtitel angeboten werden. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von 1,2 Mrd. Euro. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der Heta-Abwicklung vorfinanziert.

72 Heta-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten Heta-Schuldtiteln von rund 4,938 Mrd. Euro repräsentieren, haben das MoU unterfertigt. Darunter sind Senior-Gläubiger mit einer Gesamtnominale von knapp 4,829 Mrd. Euro, das entspricht 48,7 Prozent der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen landesbehafteten Heta-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale von 109,9 Mio. Euro erfasst, das entspricht 12,3 Prozent der von den Nachranggläubigern insgesamt gehaltenen, landesbehafteten HETA-Schuldtitel.

Verbindliche Annahme-Erklärungen
Bevor das KAF-Angebot gelegt werden kann, muss es eine ausreichende Anzahl von verbindlichen Annahme-Erklärungen geben - das Angebot wird für Anfang September erwartet. Das Settelment ist für Mitte Oktober geplant.

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