Ablehnung

Kein Gericht für Europäisches Patent

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Der EuGH sieht den Entwuf nicht mit Unionsrecht vereinbar.

Der EuGH hat den Entwurf für die Schaffung eines Gerichts für ein Europäisches Patent abgelehnt. Das geplante Übereinkommen sei "nicht mit dem Unionsrecht vereinbar". Der EU-Wettbewerbsrat wird trotzdem kommenden Donnerstag den Ermächtigungsbeschluss fassen, mittels einer verstärkten Zusammenarbeit den Grundstein für das EU-Patent zu legen, hieß es am Dienstag in Diplomatenkreisen in Brüssel.

Europäisches Patent
Der Europäische Gerichtshof verweist in seinem Urteil darauf, dass das Gericht für europäische Patente und Gemeinschaftspatente eine Einrichtung sei, die außerhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der EU stehe. Es ist kraft Völkerrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Durch den Übereinkommensentwurf werde den Gerichten der EU-Länder die Zuständigkeit für Klagen genommen, da dies eben dieser Rechtspersönlichkeit obliege. Den Gerichten der EU-Staaten würden nur die Befugnisse bleiben, die nicht in die ausschließlichen Zuständigkeiten des Gerichts für das europäische Patent und das Gemeinschaftspatent fallen. Somit "verfälschte das Übereinkommen die den Unionsorganen und den Mitgliedstaaten zugewiesenen Zuständigkeiten, die für die Wahrung der Natur des Unionsrechts wesentlich sind", heißt es in dem Urteil.

Wettbewerbsrat
Unabhängig von dieser Entscheidung des EuGH werde der Wettbewerbsrat die durch den Lissabon-Vertrag gegebene Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung des EU-Patents nutzen. 25 EU-Länder seien dafür, lediglich Italien und Spanien dagegen. Und Diplomaten verwiesen darauf, dass die Patentverordnung und die Sprachenverordnung unabhängig von der Frage der Patentgerichtsbarkeit zu sehen seien. Deswegen werde auf jeden Fall in Sachen EU-Patent weiter gegangen.

Das EuGH-Urteil müsse nun von den Experten beurteilt werden. Es gehe dabei auch um die Gerichtsbarkeitsfrage für Länder, die nicht der EU angehören, wie beispielsweise die Schweiz oder die Türkei, sodass auf Basis eines internationalen Abkommens Streitigkeiten in dem Bereich geregelt werden können.

Verstärkte Zusammenarbeit
Mit dem Beschluss zur verstärkten Zusammenarbeit könnte das EU-Patent bis Jahresende verbindlich werden. Ziel des Patents ist, dass die hohen Kosten in Europa im Vergleich zu den USA und Japan sinken. Laut EU-Kommission kostet ein europäisches Patent, das in 13 Ländern anerkannt ist, zurzeit 18.000 Euro. Davon sind mehr als die Hälfte Übersetzungskosten. Die Kosten sollen nun deutlich sinken, weil das EU-Patent nur noch auf Englisch, Französisch und Deutsch übersetzt wird. Spanien und Italien wollen einen Verzicht auf ihre Sprachen nicht akzeptieren und haben bis zuletzt das Projekt blockiert.

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