Causa Telekom

Kronzeuge Schieszler bleibt Prozess erspart

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Erstmals in der österreichischen Strafprozessordnung greift die Kronzeugen-Regelung.

Das Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft Wien gegen den ehemaligen Controlling-Chef der Telekom Austria (TA), Gernot Schieszler, wegen seiner Verwicklung in diverse Aspekte der Telekom-Affäre führt, steht unmittelbar vor der Einstellung. Das bestätigten am Donnerstagnachmittag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, sowie Schieszlers Anwalt Stefan Prochaska der APA.

"Es ist von unserer Seite ein Diversionsangebot an Schieszler ergangen", stellte Bussek fest. Sollte der 43-jährige Grieskirchner, der Ende Juni 2009 von seinen Funktionen bei der TA zurückgetreten war, zu einer teilweisen Schadenersatzleistung und der Erbringung von gemeinnützigen Leistungen bereit sein, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Wie dazu Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin des Justizministeriums, erklärte, würde damit österreichweit erstmals die in der Strafprozessordnung (StPO) normierte Kronzeugen-Regelung Platz greifen.

Konkret hat Schieszler 300.000 Euro zu bezahlen und 120 Stunden an gemeinnütziger Leistung zu erbringen, erläuterte sein Rechtsbeistand. "Sie können sicher sein, dass wir auf das Angebot eingehen werden", betonte Rechtsanwalt Prochaska.

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