Registrierkassepflicht

Kunden müssen Rechnung künftig aufbewahren

Teilen

Neues Gesetz sieht vor, dass Kunden die Belege zumindest bis zur Tür tragen müssen.

Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro oder die überwiegend ihr Geschäft in Bar bzw. mit Bankomatkarte abwickeln, müssen sich 2016 eine Registrierkasse zulegen. Für die Kunden heißt das: Man muss sich einen Beleg geben lassen und diesen zumindest bis zum Verlassen des Geschäfts behalten. Dort könnte dann kontrolliert werden.

Die Kontrolle der Kunden ist aber nicht das eigentliche Ziel des Finanzamtes, betonte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Dienstag. Es werde daher auch keine Strafen geben, wenn jemand den Beleg nicht hat. Vielmehr geht es darum, die Firmen zur Ausstellung des Belegs zu bringen. Denn in deren Kasse müsse es den Nachweis des Geschäftes geben.

Registrierkassen
Das Ministerium wird eine Reihe von Registrierkassen zulassen, auch einfache Chip-Lösungen um 300 oder 400 Euro. Auch wird die erstmalige Anschaffung mit 200 Euro gefördert, bis zu 2.000 Euro können sofort abgeschrieben werden. Damit will man die Kosten des Ankaufs abfedern. Im Prinzip könne sich auch ein Unternehmen direkt an das Bundesrechnungszentrum anschließen lassen, so Schelling, der daran erinnerte, dass jetzt schon alle legalen Spielautomaten zentral registriert sind.

Österreich erwartet durch die Registierkassen 900 Mio. Euro mehr Steuereinnahmen. Erfahrungen in anderen Ländern würden deutlich höhere Rückflüsse vermuten lassen, so Schelling. Er nannte als Beispiele das Taxigewerbe in Deutschland oder eine Einführung in der kanadischen Provinz Quebec.

Schelling verteidigte erneut die Einführung eines Kontoregisters, also eine "Zusammenführung aller existierenden Konten", auch für Privatpersonen. An sich sind darin nur die Konten, aber nicht darauf verbuchte Beträge oder Kontobewegungen vermerkt. Einschau halten darf die Behörde nur, wenn sie ein Prüfverfahren eingeleitet hat. Allerdings kann die Steuerbehörde dann ohne richterlichen Beschluss direkt in die Konten Einsicht nehmen. Damit ist es nun ein Verwaltungsbeschluss, in die Konten Einsicht zu nehmen. Bisher war dies auch in einem Steuerverfahren nur mit richterlichem Beschluss möglich.

Datenschutzsorgen
Um Datenschutzsorgen zu begegnen soll jeder Eingriff dokumentiert und strengen Regeln unterworfen werden, verspricht Schelling. Als Abschaffung des Bankgeheimnisses sehe er dies nicht, sondern als "Erleichterung des Verfahrens". Man solle nicht "die Unredlichen" schützen. Außerdem sei es eine Frage der Gleichbehandlung. Denn ab 2017 müsse Österreich am internationalen automatischen Datenaustausch teilnehmen. Dann müssen einander die teilnehmenden Länder Kontoerträge ihrer Staatsbürger melden. Es könne ja nicht sein, dass Konten im Ausland gemeldet werden müssen, und im Inland dürfe die Behörde nicht wissen, dass jemand ein Konto hat, argumentiert Schelling.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.