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Grüne attackieren Tiroler Landesagrarsenat

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Im Tiroler Dauer-Streitthema Agrargemeinschaften haben sich die Grünen jetzt auf den Landesagrarsenat (LAS) eingeschossen. Dieser versuche mit seinen jüngsten Entscheidungen als oberste Agrarinstanz des Landes, die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom Juli des vergangenen Jahres auszuhebeln. "Der Vorsitzende hält sich nicht an die Judikatur des VfGH und verstößt gegen geltendes Recht", kritisierte Klubobmann Georg Willi

Vor kurzem habe der Landesagrarsenat unter Vorsitzendem Hubert Sponring einen Bescheid erlassen, demzufolge eine Gemeinde durch ein Regulierungsverfahren ihr Gemeindegut verloren habe. Aber genau diesen Verlust des Eigentumsrechts durch eine Übertragung an Agrargemeinschaften, habe der VfGH in seinem Erkenntnis als verfassungswidrig bezeichnet. Sponring versuche somit weiterhin, den Gemeinden Gemeindegut wegzunehmen und es den Agrargemeinschaften zu geben. "Er ist offensichtlich die Speerspitze des Bauernbundes", sagte Willi.

Neue Gesetzgebung gefordert

Daher forderte der Grüne Klubobmann, dass Sponring mit dem Ende der Funktionsperiode der derzeit amtierenden LAS-Mitglieder Ende September als Vorsitzender des Landesagrarsenats nicht wiederbestellt werden darf. Zudem brauche es eine Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes, die unter anderem gesetzlich verankert, dass Fraktionsgut, Ortschaftsgut und Dorfnachbarschaftsgut "selbstverständlich zum Gemeindegut" zählen würden. Damit erspare man der Agrarbehörde aufwändige Verfahren.

In dem Streit zwischen Tiroler Gemeinden und der Agrargemeinschaft war es um die Frage gegangen, ob durch ein Regulierungsverfahren in den 60er Jahren, durch das Gemeindegut den Agrargemeinschaften übertragen wurde, viele Gemeinden das Eigentumsrecht und damit das Recht auf Erträge aus diesen Grundstücken verloren hatten. Diese Meinung vertrat der Landesagrarsenat, für den Verfassungsgerichtshof war diese Ansicht verfassungswidrig. In dessen Urteil von vergangenem Juli hatte es geheißen, dass durch die Ablehnung einer Neuregulierung durch den Landesagrarsenat der Gemeinden "in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Unversehrtheit des Eigentums und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt" worden sei. Alles, was über die üblichen Nutzungsrechte hinausgehe, also der Substanzwert des Gemeindegutes, stehe den Gemeinden zu.

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