Eine neue Verordnung, die von der Landesregierung einstimmig beschlossen wurde, soll den Anbau von Gen-Planzen zusätzlich erschweren. Die GVO-Sicherheitsabstandsverordnung soll das sogenannte Auskreuzen der Pflanzen verhindern. Das berichteten die Landesräte Rudi Anschober (G) und Josef Stockinger (V) in einer Presseaussendung in Linz.
Die neue - aus der Sicht von Oberösterreich EU-konforme - Verordnung regelt den Mindestabstand zwischen den Anbauflächen von gentechnisch veränderten Pflanzen zu gentechnisch unveränderten. So muss der Sicherheitsabstand zwischen gentechnisch veränderten Rapssorten 4.000 m, bei Maissorten 600 m sowie 1.000 m bis zum nächsten geschlossenen Maissaatgut-Anbaugebiet betragen.
Zu diesen Bestimmungen kommt noch das Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz aus dem Jahr 2006, das eine Anzeigepflicht für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen vorsieht, der unter bestimmten Voraussetzungen per Bescheid untersagt werden kann.