Höherer ORF-Landesanteil nur in Salzburg geplant

Teilen

Trotz angespannter Wirtschaftslage plant derzeit nur das Land Salzburg den Landesanteil an den ORF-Gebühren anzuheben. Wenngleich auch die anderen Bundesländer bei ihren Budgets zum Sparen angehalten sind, sprechen sie sich gegen eine Erhöhung der Landesabgaben aus. Salzburg hatte vergangene Woche angekündigt, diesen Betrag von derzeit 3,10 Euro um 1,10 Euro anzuheben.

Eine Anhebung des Landesanteils an der Rundfunkgebühr sei im Burgenland nicht geplant, hieß es aus dem Büro von Finanzlandesrat Helmut Bieler (S) gegenüber der APA. Ablehnend zeigte man sich auch in Wien, so Vizebürgermeisterin Renate Brauner (S). Ebenso keine Erhöhung des Landesanteils an den Rundfunkgebühren sei zum jetzigen Zeitpunkt in Kärnten, der Steiermark und Tirol geplant. In Vorarlberg und Oberösterreich wird generell keine Landesabgabe eingehoben - hier sind die Gebühren mit insgesamt 18,61 Euro auch am niedrigsten.

Die Höhe der Landesabgabe wird von den Bundesländern unterschiedlich festgelegt. Sie ist außerdem zweckgebunden und fließt direkt in das jeweilige Landesbudget. Rund 110 Mio. Euro kommen so pro Jahr zusammen. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hat nicht zuletzt angesichts der schwierigen finanziellen Lage des ORF wiederholt gefordert, diese Mittel sowie das Geld, das ans Finanzministerium fließt, dem Öffentlich-Rechtlichen zur Verfügung zu stellen.

Steiermark hat die höchste ORF-Landesabgabe

Die Landesabgabe ist einer jener Bestandteile der ORF-Gebühren, die zwar von der Gebühren Info Service für den ORF eingehoben werden, aber nicht dem Öffentlich-Rechtlichen zugute kommen. Beim ORF landet lediglich das Programmentgelt; weiters setzen sich die ORF-Gebühren aus der Radio- und Fernsehgebühr (gehen ans Finanzministerium), dem Kunstförderungsbeitrag (wird zwischen Land und Bund aufgeteilt) und eben der Landesabgabe zusammen.

Die Höhe der Landesabgabe ist je nach Bundesland unterschiedlich, nur Vorarlberg und Oberösterreich verzichten ganz darauf. Sie ist zweckgebunden und fließt in das jeweilige Landesbudget. Verwendet wird dieser Betrag nicht nur zur Kultur-, sondern auch zur Sportförderung.

Nachdem die Landesabgabe variiert, liegt der Betrag für Radio und Fernsehen in Österreich zwischen 18,61 (in Vorarlberg und Oberösterreich) und 23,71 Euro (in der Steiermark). Die Formulierungen in den jeweiligen Landesgesetzen über die Zweckwidmung reichen dabei von "kulturelle Aufwendungen" über die Sportförderung bis hin zur Altstadterhaltung. Einzig die beiden Länder Vorarlberg und Oberösterreich behalten überhaupt keine Landesabgabe ein. Darausfolgend sind hier auch die Rundfunkgebühren am niedrigsten.

In der Steiermark ist die Landesabgabe mit 5,10 Euro am höchsten. Verwendet wird sie laut dem Landesgesetz für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, für kulturelle Aufwendungen und die Sportförderung. In Kärnten wird eine Rundfunkgebühr von 23,31 eingehoben, die Landesabgabe beläuft sich auf 4,70 Euro. Mit diesem Geld werden vom Land die Musikschulen gefördert.

Gebühren für Wiener Altstadterhaltung

In Wien (23,06 Euro Rundfunkgebühr, 4,45 Euro Landesabgabe) ist die Abgabe kulturellen Zwecken gewidmet und "insbesondere für die Altstadterhaltung zu verwenden", heißt es im Wiener Kulturförderungsbeitragsgesetz. Niederösterreich behält von den Gebühren (22,71 Euro) 4,10 Euro als Landesabgabe ein. Davon sind 70 Prozent zur finanziellen Unterstützungen von Einrichtungen auf kulturellem Gebiet zu verwenden. Die restlichen 30 Prozent des Abgabenertrages sind für Zwecke des niederösterreichischen Sportgesetzes sowie zur finanziellen Förderung von Errichtung und Erhaltung von Sportstätten des Landes vorgesehen.

Tirol kommt auf eine Rundfunkgebühr von 21,91 Euro, die Landesabgabe beläuft sich auf 3,30 Euro. Die Mittel fließen dabei nicht nur in die Kulturförderung sondern zu einem Teil auch in den Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenfonds. In Salzburg (21,71 Euro Rundfunkgebühr, 3,10 Euro Landesabgabe) werden die Gelder für die Förderung der Wissenschaft, der Erwachsenenbildung und Jugenderziehung, der Kultur und der Kinos, des Sportes sowie der Heimatpflege und des Denkmalschutzes aufgewendet. Ebenso unterstützt werden Kriegsopfer und Geschädigte nach dem Opferfürsorgegesetz. Salzburg plant ja aus Budgetgründen eine Erhöhung der Landesabgabe um 1,10 Euro auf 4,20 Euro.

Die niedrigste Landesabgabe wird mit 2,50 Euro im Burgenland eingehoben (21,11 Euro Rundfunkgebühr). Der Ertrag daraus wird zur Unterstützung von Kulturinitiativen und für den Betrieb von Kultur- und Bildungszentren sowie von Festspielen verwendet.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.