Einen Tag vor Ablauf der Begutachtungsfrist regt sich weiterer Widerstand: Vor allem die Kriminalisierung der Journalisten wird kritisch gesehen.
Franz C. Bauer von der Journalistengewerkschaft bekennt sich zwar zum Opferschutz, "es kann aber nicht der geeignete Weg sein, Journalisten einzusperren", warnte er. Der Druck von Unternehmensseite, an die Grenzen des legal Machbaren zu gehen bzw. Verstöße zu begehen, werde "nicht geringer" - "ins Gefängnis müssen wir gehen". Bauer befürchtet dadurch eine zunehmende Schwächung der Position der Redakteure, die durch die zunehmende "Kollektivvertragsflucht" einiger Medienhäuser ohnehin in Bedrängnis stehen.
Eine Anhebung der Höchstgrenze bei Entschädigungszahlungen befürwortet der Gewerkschaftspräsident nur dann, "wenn es die richtigen trifft". Er fürchtet jedoch, dass im Endeffekt die Journalisten zur Kasse gebeten werden, indem sich die Unternehmen das Geld von ihren Angestellten zurückholen. Eine offizielle Stellungnahme der Gewerkschaft zum Gesetzesentwurf soll demnächst folgen.
Unzufriedenheit äußerte auch der Österreichische Journalistenclub. Die Überlegung des Justizministeriums, die "Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen durch Bildaufnahmen" mit Freiheitsstrafe zu belegen, sei aus demokratiepolitischen Überlegungen abzulehnen. Hier finde eine Kriminalisierung des Journalismus statt, das derzeit gültige Medienrecht sei für derartige Fälle ausreichend.
Die vorgesehene Erhöhung der Obergrenze für Entschädigungszahlungen findet die Journalistenvereinigung angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation der heimischen Medien "viel zu zu hoch und kann als Druckmittel gegen unliebsame Medien verwendet werden". Einen restriktiveren Umgang mit Bild- und Ton-Aufnahmen in Gerichtsgebäuden lehnt der Journalistenclub ebenfalls ab, weil "eine unabhängige, objektive Prozessberichterstattung dadurch unmöglich" sei. Am Mittwoch hatte bereits der VÖZ die geplante Medienrechtsnovelle scharf kritisiert.