Die redaktionellen Beschäftigten der APA haben am 26. März mit großer Mehrheit den Entwurf für neue arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für neue Mitarbeiter angenommen. Der Einigung gingen mehrere Monate intensiver Verhandlungen zwischen APA-Geschäftsführung, Chefredaktion, Betriebsrat sowie der Gewerkschaft GPA-djp voran.
Die nötigen Gremienbeschlüsse der APA liegen seit Anfang März vor. Die APA steht nun am Beginn eines dreijährigen Stufenplans, der in Summe die Anstellung von rund 60 redaktionell Beschäftigten aus dem Kreis der freien Dienstnehmer vorsieht. Das neue Vertragswerk kommt mit Stichtag 1. Jänner 2010 für Neuanstellungen von APA-Journalisten zur Anwendung.
Der von der APA seit 1963 als "betriebliche Übung auf einzelvertraglicher Basis" weitgehend angewendete Kollektivvertrag für Tages- und Wochenzeitungsjournalisten wurde im Entgelt-Teil unter Wegfall des 15. Gehaltes adaptiert. Dem liegt ein auf redaktionellen Berufsbildern in der Nachrichtenagentur aufgebautes Verwendungsgruppenschema zugrunde.
APA-Geschäftsführer Peter Kropsch betonte, dass nach den seit Sommer 2009 laufenden Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft eine "für beide Seiten tragfähige Lösung" gefunden wurde. "Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunftssicherung der APA und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."
"Faire Bedingungen"
"Faire Bedingungen für die Anstellung langjähriger freier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen" sieht Andrea Tretter, Vorsitzende des APA-Betriebsrates, durchgesetzt. "Wir kämpfen um die Anstellung von Kolleginnen und Kollegen und sind nun froh, dass für die journalistischen Mitarbeiter der Umstieg in das für Neueinstellungen ab 1.1.2010 geltende System geregelt ist."
APA-Chefredakteur Michael Lang: "Die Diskussionen der vergangenen Monate waren dringend notwendig und wurden von allen Beteiligten und Betroffenen mit großem Einsatz geführt. Ich freue mich sehr, dass wir diese Kapazitäten und dieses Engagement nun auch wieder in unsere gemeinsamen redaktionellen Anstrengungen einfließen lassen und uns in einer starken Struktur den journalistischen Herausforderungen wie etwa dem laufenden Wahljahr widmen können."
Für den stellvertretenden Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer, ist die zwischen APA-Geschäftsführung, Betriebsrat und GPA-djp erzielte Neuregelung ein Beweis dafür, "dass in der sich dynamisch entwickelnden Medienbranche zukunftsorientierte Lösungen möglich sind, die nicht zulasten der arbeitsrechtlichen Absicherung der Beschäftigten gehen". Die Einigung auf die betriebliche Lösung "unter weitgehender Wahrung des Journalistenkollektivvertrages verbunden mit einem modernen und weiter entwickelbaren Gehaltssystem ist annehmbar".