Brüssel hat endlich zur ORF-Finanzierung Stellung bezogen und dabei grundsätzlich grünes Licht für die Einhebung von Gebühren gegeben.
Gleichzeitig muss sich die Gebühren-Finanzierung des ORF aber '"auf das zur Erfüllung seiner öffentlich rechtlichen Aufgaben erforderliche Maß beschränken", die kommerziellen Tätigkeiten müssten "strikt" von dessen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten getrennt werden, erklärte die Kommission.
Eine neu einzurichtende Medienaufsicht soll überwachen, inwieweit der ORF die öffentlich-rechtlichen Aufgaben erfüllt. Die Aufsicht soll eine öffentliche Konsultation durchführen, es können auch Beschwerden bei ihr eingereicht werden.
Die Republik Österreich habe zugesichert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF zu präzisieren und die "Finanzierung des ORF strikt auf das zur Erfüllung dieses Auftrags erforderliche Maß zu beschränken", sagte die Kommission. Vereinbarungen zwischen der österreichischen Regierung und der Kommission beträfen auch die für nach der Krise geplante "Rekapitalisierung" des ORF, die "mit den Beihilfevorschriften in Einklang" gebracht werden müssten.
Österreich hat 12 Monate Zeit, die Zusicherungen umzusetzen. Weiters erhält der ORF Vorgaben zu Sportrechten und -programmen, zu neuen Spartenprogrammen sowie zu neuen Online-Diensten. Die EU-Kommission hatte zuletzt die Kontrolle für staatliche Beihilfen zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten allgemein verschärft. So soll mehr künftig Gewicht auf die Rechenschaftspflicht der "Öffentlich-Rechtlichen" gelegt werden.