Die Vollversammlung der ORF-Belegschaftsvertreter tagte mit dem ORF-General.
Die Betriebsräte sollen über das rund 20 Mio. Euro schwere Sparpaket informiert werden, das zwischen ORF-Betriebsrat und Geschäftsführung ausverhandelt wurde und für das es am 12.10. keine Zustimmung gab. "Es besteht noch Diskussionsbedarf, das Ergebnis ist offen", so Zentralbetriebsratsobmann Gerhard Moser.
In der kommenden Woche tagen dann die beschließenden Gremien, der ORF-Zentralbetriebsrat und die zuständige "Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Kunst, Medien, Sport, freie Berufe" (GdG-KMSfB), erneut, um zu einem Beschluss zu kommen. Über den Inhalt des vereinbarten Sparprogramms wollten sich auch am Dienstag weder Geschäftsführung noch Betriebsrat äußern.
Die Verzögerung des Beschlusses nahm ORF-Kommunikationschef Pius Strobl gelassen und betonte, es gebe seitens der Arbeitgeberseite keinen zeitlichen Druck auf die Arbeitnehmervertreter, da das Sparpaket noch bis November Zeit habe. Der ORF-Stiftungsrat muss das Sparpaket nämlich ebenfalls absegnen - am 5.11. findet die nächste Plenarsitzung statt. Erst anschließend kann das Sparvolumen im ORF-Finanzplan für das kommende Jahr berücksichtigt werden. Das Ziel der Geschäftsführung ist laut Strobl "klar: Eine schwarze Null im Jahr 2010."
Moser hätte sich von Druck seitens der Geschäftsführung ohnehin nicht beeindrucken lassen: "Was die Gegenseite tut, ist mir herzlich egal." Ihm gehe es darum, innerhalb der Belegschaft Einigkeit über das Sparpaket herzustellen. Am Dienstag werden Moser und Wrabetz die rund 100 versammelten Betriebsräte über das geplante Sparpaket informieren und die Eckpunkte zur Diskussion stellen.
In der kommenden Woche wird in den beiden Gremien ein Beschluss fallen - "entweder ja oder nein - die Sache ist offen", die Konsequenzen auch, so Moser. Dem Vernehmen nach stößt sich die Gewerkschaft vor allem an der geplanten Nulllohnrunde für 2010. Die Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, bei der der ehemalige ORF-Zentralbetriebsratsobmann Heinz Fiedler den stellvertretenden Vorsitz innehat, müsste bei der geplanten Angleichung der alten freien Betriebsvereinbarungen an die jüngeren Verträge zustimmen.
Während nämlich die ORF-Kollektivverträge in die alleinige Zuständigkeit des Zentralbetriebsrats fallen, ist die GdG-KMSfB bei den Altverträgen gemeinsam mit dem ZBR stimmberechtigt.