Mehr Transparenz bei Beteiligung an Börsefirmen
Derzeit sind Unternehmen per Börsegesetz verpflichtet, den Einstieg von Investoren ab fünf Prozent zu melden. Die Absenkung dieser Schwelle wurde von Anlegerschützern schon lang gefordert. Nun wird Österreich die unterste Meldeschwelle auf zwei Prozent senken. Erfolgen soll die Senkung im Rahmen eines Finanzaufsichtspakets, das Pröll im kommenden Jahr umsetzen möchte. Es soll u.a. auch neue Insolvenzregeln für Banken und zusätzliche Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht bringen.
Durch die Senkung der Schwelle müssen Investoren ihre Karten beim Einstieg in Börseunternehmen weitaus früher auf den Tisch legen als bisher. Mit diesem Schritt soll mehr Transparenz über Beteiligungsverhältnisse und Eigentumsveränderungen hergestellt werden, hieß es aus dem Ministerium zur APA.
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