Es fehle noch ein Sachverständigen-Gutachten, urteilte das Straflandesgericht. Meinls Anwälte prüfen, ob sie dagegen Rechtsmittel einlegen. Der 50-Jährige erhielt seinen Pass zurück - und muss sich nun nicht mehr täglich bei der Justiz melden.
Der Banker Julius Meinl V. erhält die Kaution von 100 Mio. Euro, die ihm im April 2009 nach eineinhalb Tagen U-Haft wieder die Freiheit gebracht hat, vorerst nicht zurück. Das hat das Wiener Straflandesgericht in einem 463 Seiten umfassenden Beschluss entschieden, der am Dienstag den Anwälten des Bankers zugestellt wurde.
"Die Richterin folgt in weiten Teilen unserer Argumentation. Die Kaution gibt sie aber mit der Begründung nicht her, dass noch ein Sachverständigen-Gutachten fehlt, die Erhebungen nicht abgeschlossen sind und Herrn Meinl die Auslandseigenschaft zukommt", erklärte Herbert Eichenseder, einer der Rechtsvertreter des Bankers. Meinl ist britischer Staatsbürger.
Die Rechtsbeistände des demnächst 51-Jährigen - Julius Meinl V. feiert am kommenden Freitag Geburtstag - hatten Ende 2009 nachträglich einen Enthaftungsantrag eingebracht, weil sich ihrer Ansicht nach herausgestellt hatte, dass die Basis des seinerzeitigen Haftbefehls mehr als wackelig war: Dieser beruhte auf einem angeblich mangelhaften Gutachten des mittlerweile wegen Befangenheit abgesetzten Buchsachverständigen Thomas Havranek und einem angeblich unvollständigen Polizeibericht, in dem der Justiz Fluchtgefahr suggeriert worden sein soll.
Drei-Tages-Frist für Rechtsmittel
Wäre dem
Enthaftungsantrag formal stattgegeben worden, hätte das wohl die Rückgabe
der auf einem Gerichtskonto der BAWAG P. S. K. geparkten und mit 1,75
Prozent verzinsten 100 Mio. Euro bedeutet. Richterin Bettina Deutenhauser
leistete dem Begehren der Meinl-Anwälte nach eingehender Prüfung jedoch
keine Folge. Diese haben nun drei Tage Zeit, um gegen ihre Entscheidung
Rechtsmittel einzulegen.
Pass zurück
Die Justiz hat Julius Meinl V. allerdings seine
Reisepässe zurückgegeben. Er muss sich auch nicht mehr wie bisher täglich
melden und damit seinen jeweiligen Aufenthaltsort innerhalb der
österreichischen Staatsgrenzen nachweisen, gab sein Rechtsvertreter
Eichenseder bekannt. Gegen Meinl wird in der Affäre Meinl European Land
(MEL) wegen Betrugs- und Untreueverdachts ermittelt. Für den Banker gilt die
Unschuldsvermutung.