Die Arbeiterkammer fordert eine Mietrechtsreform mit klaren gesetzlichen Obergrenzen.
Mit dem heutigen 1. April tritt die Erhöhung der sogenannten Richtwertmieten in Österreich in Kraft. Sie gelten für Mietverträge in privaten Altbauwohnungen, die nach dem 1. März 1994 geschlossen wurden. Betroffen sind rund 330.000 Mieter-Haushalte, 220.000 in Wien.
Die Richtwertmieten werden alle zwei Jahre der Inflation angepasst, zuletzt per 1. April 2012. Für bestehende Verträge gelten die Erhöhungen ab 1. Mai, für neue schon ab 1. April. Die Richtwerte steigen heuer um fast 5 %(zwischen 4,5 und 4,7 %). Am höchsten ist der neue Richtwert in Vorarlberg (siehe Tabelle).
Mietbremse gefordert
Die Arbeiterkammer fordert eine Miet-Senkung durch klare Obergrenzen. Das Richtwertsystem sei undurchschaubar. "Eine Mietenbremse ist unabdingbar", so AK-Präsident Kaske.