Die Affäre um die Krankendaten von ÖBB-Beschäftigten hat die SPÖ zum Anlass genommen, um mehr Datenschutz für Arbeitnehmer zu fordern. Die Einführung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen ab 50 Beschäftigten solle dazu beitragen. Die Grünen wollen Geldstrafen für Unternehmen, die "im Privatleben ihrer Mitarbeiter herumschnüffeln". Die Wirtschaftskammer lehnt die SPÖ-Forderung ab.
Nach Angaben von ÖBB-Konzernbetriebsratschef Haberzettl seien die Eisenbahner-Daten nicht mit denen der ASVG-Versicherten vergleichbar. Bei einer teilweise um Systemunterschiede bereinigten Berechnung lägen die Krankenstände bei den ÖBB in den vergangenen Jahren nur leicht über dem österreichweiten Schnitt der ASVG-Versicherten. Der Unterschied ergebe sich etwa aus der Turnus-Dienstregelung bei den ÖBB und aus Kurzzeitkrankenständen. So lägen die Krankenstände der Eisenbahner 2003 bis 2006 nur zwischen 13 und 14 Tagen pro Mitarbeiter.
"Arbeitnehmer dürfen kein Freiwild sein", unterstrich Johann Maier, SPÖ-Abgeordneter und stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrats am Donnerstag bei einer gemeinsamem Pressekonferenz mit Haberzettl. Beide fordern die verpflichtende Einrichtung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Diese Forderung wird zwar von der Wirtschaftskammer bisher abgelehnt, zahlreiche Betriebe haben sich jedoch dafür ausgesprochen - darunter auch die ÖBB. Die SPÖ hofft auf die Zustimmung der ÖVP.
Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen, sieht indes den "Schutz vor Datensammelwut" durch Arbeitgeber als öffentliche Aufgabe. Eine Reform des Datenschutzgesetzes müsse der Datenschutzkommission Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten geben, um Skandale wie jenen bei der ÖBB effektiv zu verhindern. Unterstützung für den SPÖ-Vorstoß kommt von der GPA-djp: Ein eigenes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz habe gerade jetzt "absolut Priorität".
Ablehnung kommt von der WKÖ: Ein eigener Datenschutz nur für Arbeitnehmer sei "überzogen", Bewusstseinsbildung sei wichtiger als politische Schnellschüsse und Anlassgesetzgebung.