Verstöße gegen Kartellrecht

BWB eröffnet Ermittlungsverfahren gegen Amazon

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Verdacht auf Verstöße gegen österreichisches und europäisches Kartellrecht. 

Der Online-Handelsriese Amazon will die anlaufenden Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen den Konzern nicht kommentieren, zeigt sich jedoch kooperativ. "Wir werden jedoch vollumfänglich mit der BWB kooperieren und weiterhin daran arbeiten, kleine und mittlere Unternehmen in ihrem Wachstum zu unterstützen," hieß es vonseiten des Konzerns auf APA-Anfrage.
 
"Amazon ist immer dann erfolgreich, wenn seine Verkäufer erfolgreich sind", fügte ein Amazon-Sprecher am Donnerstag hinzu. "Die Verkäufe der Händler wachsen doppelt so schnell wie die von Amazon selbst in der EU." Zudem gebe Amazon jedes Jahr Milliarden aus, um den Verkäufern zu helfen, erfolgreich zu sein. Dabei würden die größten Investitionen in Fulfillment - also die Einlagerung und Verteilung der Produkte - und das Vertriebsnetz fließen.
 

Positive Reaktionen

Positive Reaktionen zu der BWB-Entscheidung gab es heute bereits vom heimischen Handelsverband, auf dessen eingereichte Beschwerden hin die Ermittlungen eingeleitet wurden, sowie von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). Auch Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) stellte sich hinter die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde. Er ortet in dem Verdacht der BWB, dass Amazon österreichische Händler gegenüber seinen eigenen Angeboten benachteilige, einen weiteren Hinweis auf ein Ungleichgewicht zwischen traditioneller und digitaler Wirtschaft.
 
"Denn während die traditionelle Wirtschaft durchschnittlich mit 23 Prozent besteuert wird, kommt die digitale Wirtschaft mit durchschnittlich 9 Prozent davon," so Löger laut einer Aussendung. "Mit dem "Digitalen Besteuerungspaket" fordern wir daher mehr Fairness ein und sorgen dafür, dass künftig auch digitale Großkonzerne mehr in den Steuertopf einzahlen."
 
Die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber, plädierte indessen für "echte Fairness" im Wettbewerb zwischen dem stationärem und Online-Handel und hält die "vermeintliche Digitalsteuer der Regierung" nicht für ausreichend. "Die Werbeabgabe auf digitale Produkte auszudehnen und gleichzeitig zu senken, reicht bei Weitem nicht," so Teiber. Sie wirbt dagegen für ein Modell nach britischem Vorbild, wo mittels einer "Digital Service Tax" die im Land gemachten Gewinne von Online-Großkonzernen besteuert werden.
 

"Unfaire Geschäftspraktiken"

Am Donnerstag hat die BWB das Ermittlungsverfahren gegen Amazon wegen Verdachts auf "unfaire Geschäftspraktiken" eröffnet. In den vom Handelsverband eingereichten Beschwerden war unter anderem von unbegründeten und plötzlichen Sperren von Händlerkonten, der Verpflichtung, die Einkaufspreise offenzulegen, falschen Lieferangaben und verschwundenen Produktrankings die Rede.
 
Zudem soll Amazon vor Feiertagen wie Weihnachten eigene Lieferungen gegenüber denen von anderen Händlern bevorzugen, berichtete das Ö1-Mittagsjournal am Donnerstag. Weiters gebe es bestimmte Vertragsklauseln offenbar nur für Österreich und Deutschland, nicht aber beispielsweise für die Niederlande, heißt es in dem Bericht weiter. Wie lange die Ermittlungen dauern, sei noch nicht abschätzbar.
 
Das Deutsche Kartellamt ermittelt bereits seit November 2018 gegen Amazon. Die BWB will bei ihren Ermittlungen eng mit den deutschen Kollegen zusammenarbeiten.
 
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