Österreich sperrt wieder zu

Lockdown: Was ab Dienstag offen hat und was nicht

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Der Handel muss zwar schließen, aber auch da gibt es Ausnahmen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Sozialministerium hat die Verordnung zum neuen "Lockdown" am Samstagabend in ihren Grundzügen öffentlich gemacht. In Kraft treten wird sie dann nach dem sonntägigen Beschluss im Hauptausschuss erst am Dienstag und gilt bis 6. Dezember. Erfreuliches bringt sie für Kfz-Werkstätten und Putzereien, die offen halten dürfen.

Dies gilt auch für andere persönliche Dienstleistungen, wo es nicht zu näherem Körperkontakt kommt. Als Beispiele erwähnt werden Änderungsschneidereien und Versicherungen. Friseure, Kosmetikstudios und ähnliches müssen schließen.

Ansonsten enthält die Verordnung das, was schon am Vormittag durchgesickert war bzw. in der Pressekonferenz der Regierungsspitze verkündet worden ist.

Genau geregelt ist, wann man das Haus verlassen kann und das ist eigentlich in recht vielen Fällen so - etwa weiterhin zur "Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten". Dazu kommen logischerweise der Weg zur Arbeit oder zum Einkauf. Auch der Besuch der Kirche oder der "Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung" bleibt gestattet.

Der Handel muss zwar schließen, aber auch da gibt es Ausnahmen. Der Lebensmittelhandel kann genauso offen halten wie Apotheken, Drogerien, Tierfutter- und -bedarf-Geschäfte, Banken, Auto- und Fahrradverleih, Post oder Trafiken. Offen sein dürfen die Geschäfte von 6 bis 19 Uhr.

In den Pflegeeinrichtungen ist nur noch ein Besucher pro Woche pro Bewohner erlaubt. In den Krankenanstalten gilt das ebenfalls, wenn der Patient mehr als eine Woche versorgt wird. Ausnahmen sind für Kinder, Behinderte und Schwangere vorgesehen.


 

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