ÖVAG-Rettung: erst Genossen und Anleihezeichner

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Eine vorrangige Beteiligung von Bankaktionären und Anleihegläubigern ist bei Bankenrettungen und Abwicklungen erst in der Bankenunion ab 2016 festgeschrieben. Sollte die teilstaatliche Volksbanken AG (ÖVAG) im Herbst wieder vor einem größeren Kapitalloch gerettet werden müssen, liefe dies wohl nicht mehr nach dem bisherigen Muster teurer staatlicher Kapitalspritzen ab.

Am Finanzplatz Wien heißt es, die ÖVAG könnte wegen der europäischen Banken-Tests eine halbe Milliarde bis eine Milliarde Euro brauchen.

Bankenverbandspräsident Willibald Cernko wollte sich den Spekulationen nicht anschließen. Er geht aber davon aus, dass eine allfällige Sanierung bereits ab heute und jetzt nach den neuen Regeln erfolgen würde und nicht mehr so wie in der Vergangenheit, wo der Steuerzahler geblutet hat.

Demnach würden zuerst die Eigentümer zur Kassa gebeten, in dem Fall die Aktionäre bzw. Genossenschafter, dann unbesicherte Anleihezeichner. Eine geschützte Gruppe seien natürlich Einlagen bis 100.000 Euro. "Nach diesem Prozedere würde das bereits jetzt ablaufen", sagte Cernko. So versteht der Banker jedenfalls auch Aussagen des Finanzministers. Für Cernko ist nahezu auszuschließen, dass die Rechnung wieder der Steuerzahler aufgebrummt bekommt.

Dass bei der staatlichen Krisenbank Hypo Alpe Adria gerade nachrangige Anleihegläubiger rasiert werden, findet Cernko nicht okay. Er unterstelle, dass Portfoliomanager bei ihrer Investition ganz klar auf diese Garantie abgestellt haben, sagte Cernko.

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