Plaut-Hauptversammlung beschließt Börsen-Delisting
Der Vorstand soll das Delisting "zeitnah" beantragen. Nach positiver Prüfung des Antrags durch die Frankfurter Wertpapierbörse werde das Delisting maximal 6 Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung wirksam. Die Aktien der Plaut AG können dann nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse oder im Freiverkehr einer anderen Börsen gehandelt werden.
Der Ausstieg aus Frankfurt wurde mit den Kosten und dem geringen Interesse des Marktes an der Plaut-Aktie begründet.
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